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Grenzenlose Dreistigkeit
Immobilienkonzerne wie die Deutsche Wohnen gehören endlich vergesellschaftet
Der Deutschen Wohnen scheint wirklich jedes Mittel recht zu sein, um ihren ohnehin schon unverschämt hohen Gewinn, den sie mit einem Grundrecht der Menschen - einem Dach über dem Kopf - erzielt, noch zu steigern. Wer dachte, die Machenschaften von Berlins größtem Vermieter erschöpften sich in Verdrängungsstrategien, hat sich getäuscht. Die Deutsche Wohnen kann nämlich mehr, als langjährige Mieter*innen mit fragwürdigen Mitteln rauszuekeln. Wie sich zeigt, kennt die Rücksichtslosigkeit des Unternehmens auch beim Datenschutz keine Grenzen.
Warum die Deutsche Wohnen massenhaft sensible Daten ihrer Mieter*innen gespeichert hat, darüber kann man nur spekulieren. Dass dem Unternehmen kein Missbrauch nachgewiesen werden konnte, heißt nicht, dass es ihn nicht gegeben hat oder dass er nicht beabsichtigt war. Es heißt nur, dass es sich nicht dabei hat erwischen lassen. Bemerkenswert ist vor allem die Dreistigkeit des Unternehmens, das sich offenbar über dem Gesetzt wähnt. Schließlich hat die Deutsche Wohnen ihr System nicht nur bewusst so angelegt, dass die Daten - illegalerweise - nicht gelöscht werden können. Sie hat auch nach Bekanntwerden dieses Verstoßes jahrelang nichts dagegen unternommen. Die Strafe gegen den Immobilienriesen hätte also ruhig noch etwas höher ausfallen können, damit die Deutsche Wohnen merkt, dass selbst im Kapitalismus zur Gewinnmaximierung nicht alles erlaubt ist. Eine Geldstrafe allein reicht jedoch nicht aus. Immobilienkonzerne wie die Deutsche Wohnen gehören endlich vergesellschaftet.
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