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Lufthansa hält trotz Streiks an Gewinnziel fest

Die angekündigte Gehaltserhöhung um zwei Prozent reicht Flugbegleitern nicht

  • Lesedauer: 2 Min.

Frankfurt/Main. Die Lufthansa will trotz des Flugbegleiter-Streiks und des Preiskampfes im Europaverkehr keine weiteren Abstriche bei ihrem Gewinnziel machen. Der operative Gewinn (bereinigtes Ebit) soll in diesem Jahr wie geplant 2,0 bis 2,4 Milliarden Euro erreichen, teilte der Dax-Konzern am Donnerstag in Frankfurt mit. Vorstandschef Carsten Spohr hatte das vorherige Gewinnziel Ende Juni gekappt. Nachdem die zuletzt gebeutelte Billigtochter Eurowings erste Fortschritte machte, kündigte das Management nun weitere Sparprogramme für die Töchter Austrian, Brussels Airlines und Lufthansa Cargo an.

Im wichtigen Sommerquartal schnitt die Lufthansa trotz eines Gewinnrückgangs im Tagesgeschäft insgesamt besser ab als von Analysten erwartet. Der Umsatz stieg im Jahresvergleich um zwei Prozent auf knapp 10,2 Milliarden Euro. Der operative Gewinn ging hingegen um acht Prozent auf rund 1,3 Milliarden Euro zurück. Unter dem Strich verdiente der Konzern mit 1,15 Milliarden Euro sogar vier Prozent mehr als ein Jahr zuvor, da sich Geschäfte zur Preisabsicherung positiv auf das Ergebnis auswirkten.

Flugbegleiter streiken 48 Stunden

Bei der Lufthansa hat in der Nacht zu Donnerstag ein 48-stündiger Streik der Flugbegleiter begonnen. Der Ausstand begann nach Angaben eines Sprechers der Flugbegleitergewerkschaft UFO wie geplant um Mitternacht. Zehntausende Kunden der Lufthansa müssen bis Freitagnacht Flugausfälle und Verspätungen hinnehmen. Wegen des Streiks fallen an beiden Tagen voraussichtlich 1300 Flüge aus, 180.000 Passagiere sind betroffen.

Die Lufthansa war am Mittwochabend vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht mit dem Versuch gescheitert, die Arbeitsniederlegungen noch zu stoppen. Das Landesarbeitsgericht hielt ein Urteil aus erster Instanz «für völlig zutreffend» und wies die Berufung der Lufthansa ab. Es gebe zwar mehrere berechtigte Einwände der Fluggesellschaft, insbesondere in der Frage, ob die der Streikankündigung zugrunde liegende Urabstimmung von UFO rechtmäßig gewesen sei. Diese Einwände reichten aber nicht aus, um das Streikrecht der Gewerkschaft zu beschneiden.

Der Konzern zweifelt die Vertretungsbefugnis der UFO für das Kabinenpersonal an und sieht die «Gewerkschaftseigenschaft» ungeklärt. Das Landesarbeitsgericht wollte diese «hochkomplexe vereinsrechtliche Frage am Mittwochabend nicht abschließend beurteilen.

Die Lufthansa hatte Mitte Oktober eine freiwillige Gehaltserhöhung um zwei Prozent angekündigt, rückwirkend zum 1. Juli. UFO sagte daraufhin einen zunächst geplanten Streik für den 20. Oktober bei der Kerngesellschaft Lufthansa ab. Dann aber legten Flugbegleiter an dem Tag doch die Arbeit bei den vier Konzerntöchtern SunExpress, Cityline, Eurowings und Germanwings nieder. Agenturen/nd

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