EuGH entscheidet für Palästina

Waren aus den von Israel besetzten Gebieten müssen als solche gekennzeichnet werden

  • Ralf Klingsieck
  • Lesedauer: 4 Min.

Waren aus den von Israel besetzten Gebieten müssen in der EU als solche gekennzeichnet werden. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Die Richter folgten damit dem Antrag des Generalanwalts beim EuGH, Gérard Hogan. Dieser hatte argumentiert, dass die israelische Siedlungspolitik völkerrechtswidrig sei und deshalb Waren aus von Israel besetzten Gebieten gekennzeichnet werden müssten. Andernfalls könnten Verbraucher über ethische Gesichtspunkte in die Irre geführt werden.

Im Sechs-Tage-Krieg von 1967 hatte Israel das Westjordanland, den Gazastreifen, einen Teil der Golanhöhen und Ost-Jerusalem erobert und auf Dauer besetzt. Dort leben inzwischen mehr als 600 000 israelische Siedler, und viele von ihnen arbeiten für den Export. Im November 2015 beschloss die EU-Kommission eine Kennzeichnungspflicht für Waren aus den besetzten Gebieten. Diese verlangt die Nennung des geografischen Namens dieses Gebiets und gegebenenfalls auch noch die Angabe, dass das Erzeugnis aus einer israelischen Siedlung stammt.

Diese EU-Direktive hat Frankreich bereits 2016 in nationales Recht überführt. Seitdem wird hier konsequent auf diese Kennzeichnung geachtet. Ganz anders in Deutschland: Die Bundesregierung drückt sich vor einer Entscheidung und ist der Meinung, dass die Durchsetzung der EU-Leitlinien in die Zuständigkeit der Bundesländer falle und »dem Einzelhandel vorbehalten« bleibe. Andere Länder tolerierten, dass weiterhin Waren aus den besetzten Gebieten mit dem Label »Made in Israel« verkauft wurden.

Dass sich jetzt der Europäische Gerichtshof mit dem brisanten Thema befasste, liegt wieder an Frankreich. Hier hatte ein Unternehmen, das in den besetzten Gebieten Wein für den Export produziert, beim französischen Staatsrat als oberstem Verwaltungsgericht die Aufhebung dieser Kennzeichnungspflicht beantragt. Daraufhin bat das Gericht beim EuGH um »Rat bei der Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage«.

Schon die EU-Direktive führte 2015 zu massiver Kritik seitens Israels. Der rechte Premierminister Benjamin Netanjahu sprach damals von Doppelstandards und nannte die Entscheidung heuchlerisch - die EU würde keine derartigen Schritte hinsichtlich anderer Weltkonflikte unternehmen. Letztlich sieht Netanjahu darin einen Boykott von Waren aus Israel, was in dem Land dunkle Erinnerung an Nazizeiten wecke.

So ruft die sogenannte BDS-Bewegung dazu auf, keine israelischen Waren zu kaufen. BDS steht für Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen. Immer wieder wird der Vorwurf laut, dass zumindest Teile von BDS antisemitisch sind. Wenigstens begibt man sich mit Boykottaufrufen in die Nähe von Rechtsextremen. So rief die rechtsextreme Kleinstpartei III. Weg 2014 zu einem Boykott von Waren aus Israel auf.

EuGH-Generalanwalt Gérard Hogan verwies unterdessen auf eine EU-Verordnung, die Kriterien nennt, die die Verbraucher in ihrer Kaufentscheidung beeinflussen können. Unter anderem sind dort ethische Gesichtspunkte genannt. Nach Ansicht des Generalanwalts ist dies bei der Frage nach der Kennzeichnungspflicht von Waren aus den besetzten Gebieten ausschlaggebend. »So wie viele europäische Verbraucher in der Zeit der Apartheid vor 1994 den Kauf südafrikanischer Waren abgelehnt haben, können heutige Verbraucher aus ähnlichen Gründen gegen den Kauf von Waren aus einem bestimmten Land sein, weil es zum Beispiel keine Demokratie sei oder weil es eine bestimmte politische oder soziale Politik verfolgt, die der betreffende Verbraucher ablehnt oder sogar verabscheut«, hieß es in seinem Antrag. Die israelische Siedlungspolitik sei ein klarer Völkerrechtsverstoß, so Hogan. Die Nichtangabe der Herkunft eines Erzeugnisses aus einem israelischen Siedlungsgebiet könne Verbraucher daher in die Irre führen.

Folglich begrüßte man in Palästina die Entscheidung des EuGH. Wir »rufen alle europäischen Länder dazu auf, die rechtliche und politische Verpflichtung umzusetzen«, sagte der Generalsekretär der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO), Saeb Erekat. Er betonte, die Entscheidung solle daran erinnern, Israel für seine »systematischen Verletzungen von internationalem Völkerrecht und UN-Resolutionen« zur Verantwortung zu ziehen. Dies sei Grundlage dafür, die Chancen für einen Friedensprozess aufrechtzuerhalten und die Besatzung Israels zu beenden.

Gegen das EuGH-Urteil ist kein Einspruch möglich. Es ist für alle 28 EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Damit kann künftig bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht jede Vereinigung und jeder Bürger vor Gericht gehen und sicher sein, dass er recht bekommt, weil sich jeder Richter an das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs halten muss.

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