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Milliardenauftrag auf Eis
Kammergericht fällt noch kein Urteil zur Bestellung von bis zu 1500 U-Bahn-Wagen
»Die U-Bahnkrise geht in die Verlängerung und Berlins Fahrgäste müssen weiter auf neue Fahrzeuge warten«, fasst Jens Wieseke vom Berliner Fahrgastverband IGEB die Ergebnisse der ersten Verhandlung vor dem Berliner Kammergericht am Kleistpark zusammen, bei dem am Ende keine Entscheidung fiel. Damit geht die Hängepartie um die dringend notwendige Lieferung neuer Züge mindestens noch drei Wochen weiter.
Der unterlegene Bieter Alstom klagt gegen die Auftragserteilung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) an den Konkurrenten Stadler Pankow. Nachdem im Mai nach einem fast zwei Jahre andauernden Verhandlungsverfahren die Wahl auf das Tochterunternehmen des Schweizer Schienenfahrzeugproduzenten Stadler fiel und der dritte Bieter im Bunde - ein Konsortium der Bahnsparten von Siemens und Bombardier - aus formalen Gründen ausgeschlossen wurde, legte der französische Konzern Alstom Beschwerde vor der Vergabekammer ein.
In dem nichtöffentlichen Verfahren verwarf die Kammer am 30. Juli die Beschwerde. In der öffentlich zugänglichen Begründung finden sich Sätze, wie folgender: »Von Bietern solcher Adressatenkreise, die sich regelmäßig um wirtschaftliche Großaufträge bewerben, kann auch die intellektuelle Fähigkeit erwartet werden, aus der Lektüre des einschlägigen Gesetzestextes zu erkennen, ob Regelungen in den Vergabeunterlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.«
Unter Vorsitz der Richterin Cornelia Holldorf konnte sich nun die Öffentlichkeit ein Bild machen, was der Konzern alles gerügt hatte, zusammengenommen 23 Punkte. So werden der BVG unter anderem eine »Fehlerhaftigkeit der Bewertungssystematik« vorgeworfen, oder dass das Angebot von Stadler »unauskömmlich«, also ein Dumpingangebot sei.
Aufhorchen lässt vor allem der Umstand, dass die BVG im Verfahren Alstom mitgeteilt haben soll, dass der Angebotspreis des Konzerns um 10 bis 15 Prozent über jenem eines Mitbewerbers liege. Außerdem soll es noch einen nicht dokumentierten Anruf der BVG bei Alstom gegeben haben. »Es ist nicht dokumentiert, auch unsere Verhandlungen sind nicht dokumentiert«, so ein Anwalt des Unternehmens. Beides Vorwürfe, die einen Verstoß gegen sogenannte Compliance nahelegen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes.
Auch soll Stadler in der letzten Verhandlungsrunde im Angebot bei den Lärmemissionen bewusst eine falsche Angabe gemacht haben. Dazu muss man wissen, dass dieses Kriterium nach nd-Informationen sieben Prozent der Gesamtbewertung ausmacht und der erfolgreiche Bieter Stadler drei Prozent Vorsprung auf Alstom hatte. Allerdings mit korrigierten Angaben. Das günstigste Gebot kam von Alstom, allerdings war es nach den Kriterien nicht das wirtschaftlichste.
Richterin Cornelia Holldorf erklärt im Prozess zu jedem der einzelnen Punkte, warum das Gericht sie nicht für stichhaltig hält. Viele der Rügen hätten schon während des Verfahrens angebracht werden müssen, ist sie überzeugt. Und für die Vorwürfe mit dem Telefonat gebe es keine Beweise. »Ein Amtsermittlungsansatz überspannt das Verständnis«, sagt sie und meint damit, dass das Gericht nicht von sich aus weiter ermitteln müsse. Holldorf macht mehrmals klar, dass sie kein Urteil fällen möchte. Alstom besteht jedoch darauf und auf Akteneinsicht. Die wird teilweise gewährt. In drei Wochen könnte es ein Urteil geben.
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