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Die geheimnisvolle Festnahme
Die Bundesregierung entzog »nd«-Redakteur Simon Poelchau die G20-Akkreditierung - auf falscher Grundlage
Es war ein Eingriff in die Pressefreiheit, wie es ihn in Deutschland lange nicht mehr gab. Während des G20-Gipfels im Juli 2017 hatte das Bundesinnenministerium 32 Journalisten die Akkreditierungen nachträglich entzogen. Unter den in Hamburg arbeitenden Medienschaffenden hätten sich »etliche Personen mit Straftaten und Verurteilungen« befunden, so die halbgare Begründung. Auch »nd«-Redakteur Simon Poelchau sowie die ehemalige »nd«-Redakteurin Elsa Koester gehörten zu den Betroffenen.
Viele der 32 verwunderten Journalisten forderten in den folgenden Wochen Auskunft bei den Sicherheitsbehörden, wie sie es denn auf die »schwarze Liste« geschafft hatten. Die zu unterschiedlichen Zeiten eintreffenden Antwortschreiben offenbarten, dass viele der angeführten polizeilichen und geheimdienstlichen Einträge schlicht falsch waren. Die Bundesregierung räumt bis heute in vier Fällen Irrtümer ein, Medienrecherchen gehen aber von noch mehr fehlerhaften Akteneinträgen aus.
Wie sich nun herausgestellt hat, ist offenbar auch »nd«-Redakteur Simon Poelchau das Opfer einer falschen Tatsachenbehauptung der Behörden geworden. Seinen Antrag auf Auskunft hatte Poelchau noch im Juli 2017 gestellt. Im August desselben Jahres antwortete das Bundeskriminalamt, dass im polizeilichen Datensystem INPOL keine Daten über ihn existieren, aber der Berliner Verfassungsschutz eine Warnung ausgesprochen hatte. Poelchau sei demnach im März 2015 bei Protesten gegen die Eröffnung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main wegen des Verdachts auf schweren Landfriedensbruch vorübergehend festgenommen worden.
Der Wirtschaftsredakteur, seit 2012 bei dieser Zeitung, war verblüfft. Auf besagter Demonstration war er zwar friedlich mitgelaufen. Festgenommen habe man ihn dort aber nicht, versichert er. Ein großer Unterschied. So fragte Poelchau noch mal beim Verfassungsschutz nach, wie dieser zu seiner Behauptung komme.
Der Geheimdienst ließ sich mit seiner Antwort fast zwei Jahre Zeit. Als sie kam, hieß es plötzlich, dass der Kollege lediglich an den Protesten »teilgenommen« habe. Keine Aussage zu einer Festnahme. Dazu weitere merkwürdige Einträge: Poelchau soll etwa 2007 auch an Protesten gegen den G8-Gipfel in Rostock teilgenommen haben. Zu diesem Zeitpunkt sei er aber bei dem Geburtstag seiner Großmutter in Hamburg gewesen, erklärt der Kollege. Auch wird ihm zur Last gelegt, am 8. Mai 2005 in Berlin auf einer antifaschistischen Demonstration zum Tag der Befreiung mitgelaufen zu sein. An dem 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs wollten Rechtsextreme durch das Brandenburger Tor marschieren. Poelchau entschied sich, gegen den Verfassungsschutz zu klagen.
Laut einer ersten »nd« vorliegenden Antwort will der Berliner Verfassungsschutz keine Fehler bei sich erkennen. Die Behörde beharrt auf der Geschichte von der vorübergehenden Festnahme 2015. »Eine Speicherung des Festnahmeumstandes im Datensystem ist jedoch heute nicht (mehr) vorhanden«, heißt es gleichzeitig. Weitere Auskünfte könne man nicht erteilen. Die Geheimhaltungspflicht der Behörde wiege höher als die Rechte des Betroffenen, so die Begründung. Der Fall geht vor Gericht.
Poelchau fühlt sich durch den ganzen Behördenvorgang diskriminiert. »Die entzogene Akkreditierung kommt de facto einem Berufsverbot gleich und stellt damit auch einen Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit dar«, sagt der Kollege. Schon aufgrund seines Berufsethos fühle er sich in seinen Rechten verletzt. »Der Verfassungsschutz bringt Fake News über mich in Umlauf, die er nicht beweisen kann. Als Journalist lernt man als Erstes, dass man so etwas nicht machen darf.« Von der Schulzeit bis etwa zum Jahr 2015 hatte sich Poelchau nach eigener Aussage in verschiedenen Initiativen gegen Sozialabbau und rechte Umtriebe engagiert. Seine Rolle als Journalist und Aktivist habe er dabei immer sauber getrennt. Beobachtet wurde er vom Verfassungsschutz seit 2004, als Journalist ist er seit 2007 tätig.
Poelchaus Anwalt Peer Stolle betont gegenüber »nd« die Tragweite der Vorwürfe: »In diesem Fall ist nicht nur das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen, sondern auch die Pressefreiheit«, so der Jurist. Es bestehe die Gefahr, dass durch die Beobachtung auch eine kritische Berichterstattung behindert oder ausgeforscht worden sei. Der Verfassungsschutz habe zudem nur Poelchaus persönliches Auskunftsrecht mit dem Geheimhaltungsinteresse der Behörde abgewogen. »Betroffen ist aber auch die Pressefreiheit.« Deswegen sei die Abwägung rechtswidrig.
Auch die Berliner LINKE-Abgeordneten Niklas Schrader und Anne Helm bewerten den Vorgang gegenüber »nd« kritisch: »Offenbar hat der Verfassungsschutz hier eine höchst zweifelhafte Informationssammlung angelegt«, sagt Schrader. Wenn nicht einmal polizeiliche Daten die behauptete Festnahme bestätigen können, gehöre die Akte gelöscht und eine Entschuldigung sei fällig.
»Wie wir gesehen haben, kann solch ein Vorgang zur Einschränkung der Pressefreiheit führen«, sagt auch Helm. Hier stelle sich zudem die Frage, ob das Redaktionsgeheimnis berührt worden sei. »Ob der Verfassungsschutz wissentlich einen Journalisten überwacht hat, muss dringend aufgeklärt werden«, so die Politikerin. Beide Abgeordnete wollen nun eine Anfrage zu Beschwerden, Klagen und Auskunftsersuchen gegen den Berliner Verfassungsschutz in den vergangenen fünf Jahren stellen.
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