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Klimaschutz vor Gericht
Prozess zu Besetzung im Tagebau Jänschwalde ausgesetzt, da Staatsanwaltschaft quer steht
Vier Jahre ist es nun bereits her, dass schätzungsweise 15 bis 20 Umweltaktivisten eine Förderbrücke und zwei Bagger im Braunkohletagebau Jänschwalde besetzten. Doch für den 36-jährigen Berliner Christian J. ist der Ärger, den er für sein damals kompromissloses Eintreten für den Klimaschutz bekommen hat, noch nicht ausgestanden – möglicherweise noch lange nicht.
Wegen Hausfriedensbruchs und weil er passiven Widerstand gegen die Polizei geleistet haben soll, statt sich brav abführen zu lassen, steht Christoph J. am Montag vor dem Amtsgericht Cottbus. Richter Georg Kapplinghaus bemüht sich nach Kräften, den Prozess gegen eine symbolische Geldauflage von 50 oder 100 Euro einzustellen. »Ich habe genug anderes zu tun«, sagt er. Zwar ist ihm bewusst, dass im Revier einerseits Angst um die Arbeitsplätze herrscht und andererseits Angst vor einer Klimakatastrophe – auch in Cottbus haben schon freitags Schüler gestreikt. Doch es gebe nun den Kompromiss, dass bis spätestens 2038 die Tagebaue und Kohlekraftwerke stillgelegt werden. »Ich will nicht sagen, dass die Luft raus ist, aber es gibt eine politische Entscheidung.«
Würde der Richter umständlich die als Zeugen geladenen Polizisten vernehmen und ein Urteil fällen, so würde wahrscheinlich die Staatsanwaltschaft Revision einlegen oder vielleicht auch die Verteidigung. Dann würde die Sache vor dem Landgericht landen. In zwei oder drei Jahren – so lange könnte es dauern – würde dann vermutlich nichts anders herauskommen als eine Einstellung des Verfahrens, erläutert der Richter. Den Umweg könnte man sich sparen. Organisationen wie das Bündnis »Ende Gelände«, das hinter der Tagebaublockade am 7. Dezember 2015 steckte, sollten ihr Geld nun doch lieber für den Umweltschutz verwenden statt es für Prozesse aufzuwenden, rät Kapplinghaus.
Das ist sein Vorschlag für eine Art kleinen Kohlekompromiss. Die Anwaltskosten soll der Angeklagte zwar aus eigener Tasche bezahlen. Doch seine Verteidiger Philipp Schulte und Sunna Keles signalisierten, dass es am Anwaltshonorar nicht scheitern soll. Der für 10 bis 16 Uhr angesetzte Prozess, für den noch ein Fortsetzungstermin am Dienstag reserviert ist, könnte innerhalb von Minuten erledigt sein.
Nur der Staatsanwalt muss noch zustimmen, möchte dies aber nicht tun, ohne sich rückzuversichern. »Ich kann das nicht entscheiden. Es wird möglicherweise ein Problem geben. Aber ich will wenigstens mal fragen«, sagt er. Bestimmt allerdings müssten es wenigstens 350 Euro Geldauflage sein. Es wird gefeilscht: Der Richter bringt 200 Euro als Summe ins Spiel – auch noch eine symbolische Summe, wie er findet. Es dreht sich dabei nicht nur um den Betrag allein, sondern auch darum, wie empfindlich bestraft werden soll, dass ein junger Mann illegalen zivilen Widerstand gegen den CO2-Ausstoß geleistet hat.
»Die politische Intention in allen Ehren, aber nicht mit diesen Mitteln«, pariert der Staatsanwalt den Vorwurf von Verteidiger Schulte, man hätte sich gar nicht vor Gericht treffen müssen, wenn die Justiz auf die Anklage verzichtet hätte. Schließlich läuft der Staatsanwalt los. In 15 Minuten will er mit der Auskunft zurück in Saal 127 sein, ob und zu welchen Konditionen seine Vorgesetzten eine Einstellung des Verfahrens akzeptiert.
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Es dauert dann mehr als eine halbe Stunde und führt zu nichts. Unter 1000 Euro Geldauflage sei nichts zu machen, bedauert der Staatsanwalt. Der Richter ist sauer. Schließlich hatte die Staatsanwaltschaft bei einem früheren Prozesstermin schon einmal 600 bis 700 Euro angeboten. Warum jetzt auf einmal 1000 Euro? Das versteht Kapplinghaus nicht. Es liegt die Vermutung nahe, die Staatsanwaltschaft wolle gar keine Einigung, sondern einen Warnsignal an »Ende Gelände«. Denn das Bündnis hat für den 30. November erneute Blockaden im Lausitzer Revier angekündigt, um einen sofortigen Ausstieg aus der Braunkohle zu erzwingen.
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Doch Richter Kapplinghaus macht keine Politik. Er will nur seine Arbeit machen. Das Blockademanöver der Staatsanwaltschaft regt ihn auf. Das tut ihm nicht gut. »Ich muss auch an meine Gesundheit denken«, sagt er – und setzt das Verfahren auf vorerst unbestimmte Zeit aus. Die zwei Polizisten, die als Zeugen warten, schickt der Richter weg und bittet sie vorher, ihren drei Kollegen Bescheid zu geben, dass sie heute nicht mehr kommen müssen. Kapplinghaus regt an, eine mögliche Einstellung des Verfahrens noch einmal »auf dem Dezernatswege« zu klären. Seinen Entschluss, nach dem ärgerlichen Verhalten der Staatsanwaltschaft nicht einfach zur Vernehmung der Zeugen überzugehen, begründet er so: Das Verhandlungsklima sei durch die nicht nachvollziehbare Heraufsetzung der verlangten Geldauflage geschädigt. Der Richter muss lächeln, als ihm auffällt, dass es also auch hier um ein Klima geht, das es zu schützen gilt.⋌
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