Werbung

Familie von Oury Jalloh klagt in Karlsruhe

Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen Einstellung der Ermittlungen eingelegt

  • Lesedauer: 2 Min.

Naumburg. Die Familie des vor 14 Jahren in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Verfassungsbeschwerde richte sich gegen Einstellungsvermerke durch Justizbehörden in Sachsen-Anhalt, die in mehreren Punkten eine Grundrechtsverletzung darstellten, teilte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am Dienstag mit. Die polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen seien nicht unvoreingenommen gewesen sowie lückenhaft und zögerlich durchgeführt worden, erklärte Rechtsanwältin Beate Böhler. Die Ermittlungen hätten »ausschließlich der Bestätigung der Selbstentzündungsthese« gedient.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich den Angaben zufolge gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Halle vom Oktober 2017 und gegen den Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg vom November 2018, die Ermittlungen einzustellen, sowie den jüngsten Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom Oktober dieses Jahres, keine öffentliche Anklage verdächtiger Personen in dem Fall anzuordnen.

Der aus Sierra Leone stammende Asylbewerber Oury Jalloh starb am 7. Januar 2005 wenige Stunden nach seiner Inhaftierung bei einem Brand in einer Dessauer Polizeizelle gefesselt an eine Matratze. Der Fall konnte bislang nicht restlos aufgeklärt werden. Jalloh soll sich laut den Behörden selbst angezündet haben. Die Unterstützerinitiative geht dagegen von schwerer Polizeigewalt aus. Es gab zwei Prozesse am Landgericht Dessau-Rosslau und am Landgericht Magdeburg. epd/nd

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken von Socken mit Haltung und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.
- Anzeige -

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.