Brief des türkischen Konsulats hält Uni Frankfurt in Atem

Trotz Dementis der Hochschulleitung sagen AStA und YXK: Kurdische Studierende werden kriminalisiert

  • Marcel Richters, Frankfurt/Main
  • Lesedauer: 3 Min.

Wie weit reicht der Arm der türkischen Regierung - und wer macht sich zu ihren Handlangern? Das sind Fragen, die an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main diskutiert werden. Denn es steht der Vorwurf im Raum, dass das Präsidium im Auftrag der türkischen Regierung kurdischen Studierenden hinterherspioniert.

Ausgangspunkt ist ein Gespräch der Universitätsleitung und des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) über die kurdische Studierendenvereinigung Yekîtiya Xwendekarên Kurdistan (YXK). Diese gilt laut Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz von 2018 als Teil der hierzulande verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Die Justiziarin der Universität habe bei einem internen Termin dem AStA einen Brief des türkischen Generalkonsulats vorgelegt, berichtete Nils Zumkley, Mitglied des AStA-Vorstands, dem »nd«. Das Generalkonsulat wies darin laut AStA auf einen »Kennenlernabend« der YXK hin.

Das Justiziariat der Universität habe daraufhin einen Mietvertrag des AStA mit der YXK prüfen wollen, auf dem die Namen der Veranstalter verzeichnet sind. Grund dafür sei der Verdacht des Präsidiums, dass der AStA sein hochschulpolitisches Mandat überschreite, die Aktivitäten der YXK würden sich nicht auf hochschulpolitische Belange beziehen. Die YXK ist ein eingetragener Verein, aber keine eingetragene Hochschulgruppe an der Frankfurter Universität. Die Sprecherin des AStA, Fatma Keser, sagt: »Ich bin schon lange in der Hochschulpolitik und hatte nie das Gefühl, dass das Mandat so strikt ausgelegt wird.« Die Hochschulleitung beanstandete weder eine Resolution des AStA zu »Fridays for Future« noch eine Veranstaltung der Islamischen Hochschulgemeinde mit »Islamic Relief«, denen die Bundesregierung Verbindungen zu den radikalislamistischen Muslimbrüdern attestiere, vergleicht Keser.

Zwar darf der AStA seine Räume auch an nicht-universitäre Gruppen vermieten, aber ein anderer Vorfall macht klar, warum das Präsidium die YXK kritisch sieht. Einige Studierende sollen sich über eine Veranstaltung der YXK beschwert haben. Auf einer Fahne stand der Satz: »Das kurdische Volk wird sich rächen.«

Die Universität nahm dies zum Anlass, den AStA 2017 zu fragen, wer Organisator einer Veranstaltung war, die der YXK zugeschrieben wurde. Ob sich die Frage auf Namen oder lediglich die Gruppe bezieht, wird dabei nicht differenziert.

Aus einem weiteren Gesprächsprotokoll geht hervor, dass der türkische Generalkonsul die Universität schriftlich dazu aufgefordert hat, »eindeutig Stellung« gegen verfassungsfeindliche Symbole - hier gegen die Fahne der PKK - zu beziehen. Diese soll bei einer Veranstaltung gezeigt worden sein. Der AStA selbst hat daraufhin laut Protokoll das Entfernen der Fahne erwirkt. Demnach hatte die Präsidentin die damalige AStA-Vorsitzende aufgefordert, diesen Sachverhalt schriftlich darzulegen. Ziel war es, diese Schilderung an den Generalkonsul weiterzuleiten. Laut Protokoll wurde die Stellungnahme vom AStA zugesagt.

Der AStA sieht in beiden Vorgängen eine Kriminalisierung kurdischer Studierender. Ebenfalls verärgert zeigte er sich über eine »Einmischung Dritter in die Hochschulpolitik« durch das türkische Generalkonsulat. »Bisher ist das so nicht vorgekommen«, sagte Zumkley. Das ist auch die Wahrnehmung eines Sprechers der YXK, der nicht namentlich genannt werden möchte. Dass die Behörden eine Nähe zur PKK unterstellen, sei ein Beispiel für die Kriminalisierung. Man setze sich für die Belange kurdischer Studierender ein und werde in die Nähe von Terroristen gerückt. Die Universität habe nun eine Unterlassungsaufforderung gegen die Stellungnahme der YXK erwirkt.

Der Sprecher der Universität, Olaf Kaltenborn, teilte mit, dass weder 2017 noch aktuell Informationen vom türkischen Generalkonsulat gefordert worden seien. Wäre dies der Fall gewesen, so »hätte das Präsidium ein solches Ansinnen als unvereinbar mit den Grundwerten der Universität und aus Schutzgründen gegenüber Mitgliedern der Universität zurückgewiesen«. Namen seien nicht gefordert worden. Laut Kaltenborn sei die Universität gemäß dem Hessischen Hochschulgesetz als Rechtsaufsicht des AStAs verpflichtet, möglichen verfassungsfeindlichen Aktivitäten nachzugehen. Ob dabei kurdischen Studierenden besondere Aufmerksamkeit zukommt, ist unklar.

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