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Jugendliche streiten vor Verfassungsgericht für Wahlrecht ab 16
Wahlprüfungsbeschwerde gegen Wahl im Mai eingereicht / Unterstützung vom Verein »Mehr Demokratie«
Berlin. Mehrere Jugendliche sind unterstützt vom Verein »Mehr Demokratie« vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um bei Europawahlen das Wahlrecht ab 16 durchzusetzen. Eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl im Mai wurde am Montag beim höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe eingereicht, wie der Verein mitteilte. Die Prozessbevollmächtigten halten demnach den Ausschluss von 16- und 17-Jährigen für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz.
Der Verein »Mehr Demokratie« wolle den Jugendlichen zu ihrem »demokratischen Existenzminimum verhelfen«, erklärte Vorstandssprecher Ralf-Uwe Beck. Sie bräuchten eine Stimme und seien fähig, »diese auch für vernünftige Wahlentscheidungen zu nutzen«.
Der Prozessbevollmächtigte Hermann Heußner verwies darauf, dass das im Grundgesetz festgelegte Wahlalter von 18 Jahren ausdrücklich nur für Bundestagswahlen gelte. Für EU-Wahlen sehe das Grundgesetz keine Alterseinschränkung vor. »Entscheidend dafür, ob jemand wählen darf oder nicht, ist seine Einsichts- und Urteilsfähigkeit«, zeigte sich Heußner überzeugt. Diese könne bei 16- und 17-Jährigen vorausgesetzt werden.
»Mehr Demokratie« setzte sich unabhängig davon dafür ein, das Wahlalter bei allen Wahlen auf 16 Jahre abzusenken. In elf Bundesländern könnten 16-Jährige sich bereits an Kommunalwahlen beteiligen, in vier Ländern an Landtagswahlen, erklärte die Juristin des Vereins, Nicola Quarz. Es gebe »keinen plausiblen Grund, ihnen das Wahlrecht für die EU- oder Bundestagswahlen vorzuenthalten«. AFP/nd
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