Vater will »Wechselmodell«

Amtsgericht lehnt wegen der Belastung für das Kind ab

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Die Eltern des 2009 geborenen Jungen leben getrennt. Das Kind wohnt bei der Mutter und verbringt jedes zweite Wochenende beim Vater. So war es vom Familiengericht beschlossen worden. Veränderungsvorschläge des Vaters lehnte die Mutter grundsätzlich erst einmal ab. Auch auf Regelungen für Feiertage und die Ferien konnten sich die Eltern erst vor Gericht einigen.

Zuletzt beantragte der Vater beim Amtsgericht, das Kind im wöchentlichen Wechsel mit der Mutter betreuen zu dürfen. Der Junge wünsche sich das auch. Da die Mutter »sowieso dagegen« sei, müsse das »paritätische Wechselmodell« gerichtlich angeordnet werden, meinte der Vater.

Doch das zuständige Amtsgericht lehnte dies ab - aus Sorge, dadurch würde der Elternkonflikt weiter eskalieren und das Loyalitätsproblem für das Kind noch belastender. Das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 13 UF 170/18) bestätigte Entscheidung.

Eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells könne Eltern, die sich weder verständigen noch kooperieren könnten oder wollten, nicht dazubringen, bei der Erziehung des Kindes auf einmal harmonisch zusammenzuwirken. Damit würde sich nichts bessern, im Gegenteil. Denn im Vergleich mit Wochenendbesuchen führe das zeitlich gleich gewichtete Leben in zwei Haushalten im Alltag zu weitaus höherem Abstimmungsbedarf. Das gelte für den Schulunterricht und in der Freizeit, für alle Alltagstermine. Da drohe noch mehr Streit.

Das Wechselmodell sei kein Hebel, um die Kommunikation zwischen zerstrittenen Eltern zu verbessern, betonte das Gericht. Es könne sich für das Kind nur dann günstig auswirken, wenn die Eltern ohnehin vernünftig kooperierten und Absprachen träfen. Davon könne in diesem verhandelten Fall jedoch keine Rede sein. Denn nach Aussagen beider Elternteile gebe es überhaupt keine Kommunikation. Wer dafür verantwortlich sei, spiele dabei keine Rolle. Solange dieser Zustand andauere, entspreche jedenfalls eine paritätische Betreuung nicht dem Wohl des Kindes. OnlineUrteile.de

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