Ohren auf beim Spielzeugkauf

Elternrat: Manche Produkte sind für Kinder zu laut

  • Lesedauer: 3 Min.

Geschenke für Kinder stellen die Erwachsenen immer wieder vor eine ganze Reihe von Herausforderungen. Nicht alles, was beispielsweise auf dem Geburtstags-Wunschzetteln steht, mag aus Elternsicht geeignet erscheinen, aber auch Spielzeug, das die pädagogischen und finanziellen Kriterien erfüllt, will unter verschiedenen Aspekten geprüft werden.

Dabei sollte außer Herkunft, Verarbeitung und Material auch die Geräuschentwicklung eine entscheidende Rolle spielen. Denn Rasseln, Musikinstrumente, Spielcomputer und selbst harmlos erscheinende Spieluhren können schnell Lautstärken von bis zu 100 Dezibel erreichen und damit das Gehör der jungen Spielzeugnutzer gefährden.

Wie die Fördergemeinschaft Gutes Hören berichtet, haben Untersuchungen gezeigt, dass schon eine Babyrassel nahe am Ohr Lautstärken von über 90 Dezibel erzeugen kann. Das entspricht etwa dem Geräuschpegel in Diskotheken oder dem Schall eines Martinshorns aus zehn Metern Entfernung. Quietschenten oder Trillerpfeifen bringen es in unmittelbarer Ohrnähe auf bis zu 130 Dezibel - so laut ist ein startender Düsenjet oder ein Rockkonzert.

Bei einem Schallpegel in dieser Größenordnung wird die Schmerzschwelle des Gehörs überschritten, und Hörschäden sind schon bei kurzer Einwirkung möglich. Kinderohren sollten daher grundsätzlich von derartigen Geräuschquellen ferngehalten werden.

Wenn es um die Lärmprävention bei den Jüngsten geht, stehen insbesondere Eltern und Erwachsene in der Verantwortung. Sie sollten die Ohren der Kleinen nicht unbedarft belasten und ein Bewusstsein für die Gefahren von Lärm vermitteln. Bei der Auswahl geeigneter Spielzeuge sollte zudem genau darauf geachtet werden, welche hohen Lautstärken sie erzeugen. Nicht zu empfehlen sind etwa Spielsachen mit dem Warnhinweis »von den Ohren fernhalten« - Kinder könnten diese Verhaltensregel nur allzu leicht vergessen oder sie einfach nicht beachten.

Auch unterschiedliche Prüfsiegel decken häufig nicht alle Bereiche einer ausreichenden Produktsicherheit ab. So sind in der für das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) zuständigen EU-Spielzeugrichtlinie keine konkreten Grenzwerte für geräuscherzeugende Spielsachen hinterlegt. Produkte sollen demnach lediglich so hergestellt werden, dass sie dem Gehör von Kindern nicht schaden.

Verbraucherschützer raten daher, Spielzeuge vor dem Kauf selbst zu prüfen und auszuprobieren oder sich von einem Verkäufer vorführen zu lassen. Dabei gilt: Was schon für Erwachsene zu laut ist, ist es für Kinderohren erst recht, da sie durch ihr geringeres Gehörgangsvolumen erheblich lautere Höreindrücke aufnehmen.

Der Schutz des kindlichen Gehörs ist auch deshalb so wichtig, weil frühkindliche Hörschäden, ob angeboren oder durch äußerliche Einwirkungen erworben, den Spracherwerb und damit die gesamte Entwicklung der Kinder beeinträchtigen. Insbesondere Kleinkinder können sich oft aus eigener Kraft noch nicht dem Lärm entziehen oder sich dazu mitteilen.

Auch bei Kindergarten- und Schulkindern bleiben Hörschwächen nicht folgenlos: Schwächere Lernleistungen und Konzentrationsstörungen können daraus resultieren. Umsicht, Vorsorge und Schutz durch die Erwachsenen sind daher von allergrößter Bedeutung. nd

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