Die neue Unübersichtlichkeit

Altersvorsorge und Steuern

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.

Rentenreformen stehen heutzutage längst für Rentenkürzungen. Das war nicht immer so: Die Rentenreformen bis in die 1970er Jahre hinein führten in Westdeutschland zu massiven Erhöhungen des Rentenniveaus.

Seit Anfang der 1980er Jahre, später nach der Auflösung des DDR-Rentensystems, folgte dann Kürzung auf Kürzung. Mit der Reform 2000/2001 kam es endlich sogar zum Systembruch durch eine faktische Teilprivatisierung der gesetzlichen Rente. Walter Riester (SPD), damals Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, setzte in der rot-grünen Regierung die »freiwillige Altersvorsorge« durch. Gleichzeitig wurde das Rentenniveau weiter abgesenkt.

Dieser Sozialabbau brachte bald eine neue Unübersichtlichkeit hervor. Zwar erhalten inzwischen alle Rentenversicherten einmal im Jahr von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin - diese verwaltet als Körperschaft des öffentlichen Rechts die gesetzliche Rentenversicherung - eine sogenannte Renteninformation. In dieser wird die Höhe der zu erwartenden Rente in drei möglichen Szenarien geschätzt.

Mit dieser Renteninformation wird aber für Millionen Menschen nur ein Teil ihrer Ansprüche im Alter abgedeckt. Mehr als 15 Millionen Beschäftigte bauen auf eine Betriebsrente, über zehn Millionen Bürger sparen auf eine »Riester-Rente«. Dazu kommen Abermillionen private Altersvorsorgeverträge bei Versicherungen und Banken. Zudem bieten Gewerkschaften, Stiftungen, Firmen und Verbände diverse spezielle Modelle für die individuelle Altersvorsorge an.

Ein weiterer Aspekt sorgte dafür, dass die neue Unübersichtlichkeit noch unübersichtlicher wurde: die Steuer. Im Jahr 2005 ging die Regierung nämlich zu einer nachgelagerten Besteuerung von Renten über.

Netto für brutto?

Das Rentenniveau vor Steuern (!) ist seit 1990 trotz erheblichen Wirtschaftswachstums mehr oder minder kontinuierlich gesunken: von 55,1 (1990) und 52,9 Prozent (2000) des durchschnittlichen Jahresentgelts auf 48,2 Prozent (2018). Nach den Vorausberechnungen der Bundesregierung könnte das Niveau bis 2032 auf 44,9 Prozent fallen. Dabei schreibt das »Rentenversicherung-Leistungs-verbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz« von 2018 vor, dass bis 2025 das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken darf.

Doch »brutto« ist auch im Alter nicht gleich »netto«. Im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung wird jedem Rentenjahrgang ein steigender Anteil der Rente versteuert. »Eine allgemeine steuerliche Belastung der Rentner gibt es also nicht mehr«, kritisiert der von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung unterstützte Internet-Infodienst »Sozialpolitik aktuell« die neue Unübersichtlichkeit. Dort finden Sie noch weiterführende Informationen.

Grundsätzlich gilt: Je später die Rente beginnt, desto höher ist der zu versteuernde Anteil der Rente. In diesem Jahr (2020) werden bereits 80 Prozent, ab dem Jahr 2040 dann 100 Prozent der Rente besteuert. Gemildert wird die Steuerlast durch Freibeträge.

Was im Einzelfall unterm Strich versteuert werden muss, ist schwierig zu ermitteln. Sie können sich diesen Betrag von Ihrem regionalen Rentenversicherungsträger, beispielsweise der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, ermitteln lassen.

Private Rente: Großteil bleibt steuerfrei

Wer für den Ruhestand mit einer privaten Versicherung vorgesorgt hat, kann bei Rentenbeginn üblicherweise zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung wählen. Steuerlich wird beides unterschiedlich behandelt.

Wer sich für die Rentenzahlung entscheidet, muss nur einen niedrigen Teil der Rente, den sogenannten Ertragsanteil, versteuern. Ein Beispiel: Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren liegt der Ertragsanteil bei 18 Prozent. Von 100 Euro Monatsrente bleiben damit 82 Euro steuerfrei. Die restlichen 18 Euro sind steuerpflichtig.

Wird eine sogenannte Kapitalabfindung gewählt, kommt es auf den Beginn der Versicherung an. Verträge, die mit Beginn vor 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerfrei. »Wenn die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre betrug und mindestens fünf Jahre Beiträge dafür gezahlt wurden«, schränkt eine Sprecherin des Versicherungsunternehmens Universa ein.

Bei Verträgen, die ab 2005 mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren geschlossen wurden, bleibt die Hälfte des Ertrages steuerfrei (wenn die Auszahlung erst ab dem 60. Lebensjahr, ab 2012 ab dem 62. Lebensjahr erfolgt). Als »Ertrag« gilt die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und die vom Kunden eingezahlten Beiträge. Die Hälfte davon ist steuerpflichtig.

Sind die Voraussetzungen für eine der beiden steuerbegünstigten Auszahlungen nicht erfüllt, werden beim Kapitalertrag 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Liegt der persönliche Steuersatz unter der Abgeltungssteuer, können Sie die Differenz über die Einkommensteuererklärung ausgleichen.

Weitere Infos über das kostenlose Servicetelefon (0800)1000 4800 oder www.deutsche-rentenversicherung.de und info@deutsche-rentenversicherung.de.

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