Deutsches Gericht lehnt Auslieferung nach Polen ab

Oberlandesgericht Karlsruhe bezweifelt faires Verfahren gegen polnischen Beschuldigten

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Karlsruhe. Erstmals hat ein deutsches Gericht die Auslieferung eines Tatverdächtigen nach Polen wegen Zweifeln an der künftigen Unabhängigkeit der dortigen Justiz abgelehnt. Ein entsprechender Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe lag der Nachrichtenagentur AFP am Montag vor, zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) darüber berichtet. Mit dem Beschluss hob das Gericht den Auslieferungshaftbefehl gegen den Mann auf und ordnete seine Freilassung an.

Das OLG begründete die Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls mit einer derzeit »hohen Wahrscheinlichkeit«, dass sich die Auslieferung des Mannes »wegen der derzeitigen aktuellen Entwicklungen in Polen im Rahmen der 'Justizreform' als zumindest derzeit unzulässig erweist«. Insoweit bestünden »tatsächliche Anhaltspunkte, dass der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung einer echten Gefahr der Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren ausgesetzt sein würde«.

Zugleich machte der OLG-Senat in seinem Beschluss weiteren Informationsbedarf unter anderem »über die im Rahmen der Justizreform drohenden Sanktionen gegen Richter und Staatsanwälte« in Polen geltend.

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds (DRB), Sven Rebehn, erklärte, Polen drohe sich durch den Umbau seines Justizsystems »in der europäischen Rechtsgemeinschaft zu isolieren«.

»Die anderen Mitgliedsstaaten tun sich sehr schwer damit, ein Land bei der Strafverfolgung zu unterstützen, das sich immer weiter vom gemeinsamen Rechtsstaatsverständnis der EU entfernt«, betonte Rebehn. Wenn die Integrität des polnischen Rechtsstaats aber zunehmend in Frage stehe, »entzieht das einer rechtlichen Zusammenarbeit mit der Justiz Polens den Boden«. AFP/nd

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