Parlament wappnet sich
MEINE SICHT
Das Berliner Abgeordnetenhaus muss arbeitsfähig bleiben - erst recht in so schwierige Zeiten wie der aktuellen Coronakrise. Besonders wichtig ist das Parlament natürlich für die Gesetzgebung, aber auch als Haushaltsgesetzgeber muss es beispielsweise schnell und unbürokratisch Gelder zur Verfügung stellen. So ist es auch vor Kurzem bereits vorbildlich geschehen. Viele Menschen stehen von heute auf morgen ohne Beschäftigung da, sie brauchen zügiges parlamentarisches Handeln.
Eine wirkliche Demokratie ist darauf angewiesen, dass alle drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) funktionieren. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt hat am Montag aufgezeigt, dass die Justiz und der Rechtsstaat trotz der Coronakrise handlungsfähig sind. Auch wenn die Gerichte wie große Teile der Stadtgesellschaft ihren Betrieb minimiert haben, werden dennoch Kapitalverbrechen weiter verfolgt.
Eine solche Form des Notbetriebs brauchen selbstverständlich auch der Senat und das Abgeordnetenhaus. Wie schnell die Gesetzgebung lahmgelegt werden könnte, zeigte jüngst die Veranstaltung zu Ehrung der Ehrenbürgerin und Holocaust-Überlebenden Margot Friedländer. An der Veranstaltung nahm auch der später positiv auf das Coronavirus getestete israelische Botschafter Jeremy Issacharow teil. Kurz wurde befürchtet, dass sich viele Abgeordnete ebenfalls infiziert haben könnten. Glücklicherweise war das nicht der Fall.
Angesichts der Gefahr des Coronavirus in Berlin ist es dennoch richtig, dass sich das Parlament nun für einen solchen Ernstfall wappnet. Auf eine weitgehende Verfassungsänderung für ein Notparlament mit nur wenigen Abgeordneten, wie es im Gespräch war, wird aber zunächst verzichtet. Stattdessen soll der Wissenschaftliche Dienst ein Gutachten mit weniger weitgehenden Vorschläge erarbeiten - auch das ein Zeichen für besonnenes Handeln in der Krise.
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