Die Erbverteilung besser zu Lebzeiten bestimmen

Wenn kein Erbe vorhanden ist

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Notarkammer Berlin informiert in diesem Fall über das Erbrecht.

In Deutschland ist die Erbfolge nach sogenannten Ordnungen geregelt. Verwandte erster Ordnung sind die Kinder, an die Stelle verstorbener Kinder treten Enkelkinder. Verwandte zweiter Ordnung sind die Eltern oder deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers.

Dieses Schema führt sich bis hin zur letzten Ordnung, dem Staat, fort. Dieser erbt dann, wenn keine gesetzlichen Erben mehr vorhanden sind.

Nichts an Wert zu hinterlassen, ist in der Praxis schwierig umzusetzen. Bei ausreichender Alterssicherung können schon zu Lebzeiten Vermögenswerte wie Immobilien oder Geld an fremde Personen oder gemeinnützige Einrichtungen übertragen werden, um so noch persönlich die Wirkung des Vermögens zu erleben.

Wer die Kontrolle über Gegenstände aus dem eigenen Vermögen nicht ganz aufgeben will, kann selbst eine nicht gemeinnützige Stiftung, etwa für die eigene Familie oder für soziale Zwecke errichten und mit Stiftungskapital ausstatten.

Die praktikabelste und beliebteste Möglichkeit zur Bestimmung der Erbfolge ist, ein Testament aufzusetzen. Hier kann der Erblasser unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichtteilsregelungen frei bestimmen, an wen und zu welchen Anteilen sein Nachlass verteilt werden soll.

Er kann zudem über das Testament eine Stiftung errichten oder einen Testamentsvollstrecker einsetzen, um die Verfügungen zur Ausführung zu bringen.

Notarielle Hilfe

Es ist empfehlenswert, das Testament notariell aufsetzen und beurkunden zu lassen, damit der letzte Wille formal und inhaltlich wirksam erklärt ist und um bürokratische Hürden für die Erben zu vermeiden.

Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://notar.de/ den richtigen Ansprechpartner.

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