Was bedeuten die neuen Bußgelder bei StVO-Verstößen?
Die Bußgelder bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsverordnung (StVO) sollen drastisch angehoben werden. Was bedeutet das?
Joachim R., Potsdam
Auskunft gibt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
Die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht neue Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen und weitere Vergehen im Straßenverkehr vor. Das bedeutet:
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen verdoppeln sich innerorts und außerorts von 1 km/h bis zu 21 km/h. Das heißt, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts von nur 1 km/h fällt ein Bußgeld von 30 Euro statt bisher 15 Euro an. Fährt man außerorts 20 km/h zu schnell, wird man mit 60 Euro anstatt 30 Euro abkassiert. Punkte in Flensburg drohen den Autofahrern künftig nicht mehr erst ab 21 km/h, sondern schon ab einer Tempoüberschreitung von 16 km/h - ob innerorts oder außerorts.
Die Grenzen für ein Fahrverbot werden um 10 km/h gesenkt. Damit müssen Autofahrer ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts (statt bislang 31 km/h) mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Derzeit gilt noch die sogenannte Wiederholungstäterregel. Diese besagt, dass erst ab der zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h (egal ob innerorts oder außerorts) innerhalb von 12 Monaten ein einmonatiges Fahrverbot droht.
Autofahrer die keine Rettungsgasse bilden, zahlen bisher 200 Euro Bußgeld und kassieren zwei Punkte in Flensburg. Künftig wird auch noch ein Monat Fahrverbot dazukommen. Auch beim unerlaubten Fahren durch eine Rettungsgasse drohen Bußgelder zwischen 200 Euro und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.
Teuer wird das Falschparken. Das Parken in 2. Reihe, auf Geh- und Radwegen kostet bis zu 100 Euro. Bisher wurden Falschparker mit 15 bis 30 Euro bestraft. Bei schweren Verstößen kann es einen Punkt in Flensburg geben. Unberechtigtes Parken auf Schwerbehindertenplätzen kostet künftig 55 statt 35 Euro.
Neu ist, dass die Installation einer Blitzer-App auf dem Smartphone erlaubt ist. Allerdings ist es verboten die Warnfunktion zu verwenden. Sie muss deaktiviert bleiben. Ansonsten droht ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.
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