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Keine Räumung, keine Erhöhung
Senat beschließt Maßnahmen für besseren Mieterschutz in der Coronakrise
»Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist es von äußerster Dringlichkeit, dass die Menschen sich überwiegend in ihren Wohnungen aufhalten. Deshalb ist es wichtig, den Mieterinnen und Mietern Sicherheit in Bezug auf den Erhalt ihrer Wohnungen zu geben«, erklärte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Dienstag. Gemeinsam mit Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hat sie einen Katalog an Maßnahmen erarbeitet, damit Mieter in der Coronakrise nicht ihre Wohnungen verlieren. »In diesen Zeiten darf Solidarität keine leere Worthülse sein«, ist Lompscher überzeugt.
Der Senat werde »alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Durchsetzung von Räumungstiteln für Wohnraum bis auf Weiteres auszusetzen«, heißt es in dem Beschluss. »An dieser Stelle ist die Justiz unabhängig«, erläutert Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Nach anfänglichem Zögern sind die Gerichte inzwischen weitgehend auf dieser Linie. Die Amtsgerichte haben den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern der Stadt vorgegeben, aktuell auf die Vollstreckung von Wohnungsräumungen und Zählersperren zu verzichten. Unter anderem die Amtsgerichte Charlottenburg, Mitte und Pankow/Weißensee haben entsprechende Anordnungen erlassen, die Amtsgerichte Neukölln und Schöneberg sagten Räumungstermine ab, die Amtsgerichte Tempelhof-Kreuzberg, Spandau und Lichtenberg haben Empfehlungen an die Gerichtsvollzieher ausgegeben.
Im Entwurf des Senatsbeschlusses wurde noch die »Beschlagnahmung und Wiedereinweisung durch die zuständigen Behörden der Bezirke« angedroht, falls dennoch geräumt werde. Ob die Passage weiterhin enthalten ist, war bis Redaktionsschluss dieser Seite nicht in Erfahrung zu bringen. Letztlich ist das nur ein Verweis auf die Rechtslage, allerdings eine Ermutigung an die zuständigen Bezirksstadträte, die Möglichkeit auch zu nutzen.
Der Senat werde dafür Sorge tragen, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen sowie die aus den Fonds der einstigen Bankgesellschaft Berlin hervorgegangene Berlinovo während der Coronakrise die Mieten nicht erhöhen, heißt es. Das betrifft zum Beispiel Mieter der »Stadt und Land« in Marzahn. Das Unternehmen hat nach dem Beschluss geforderte Erhöhungen wieder zurückgenommen. Außerdem sollen bei Mietrückrückständen »individuelle und kulante Lösungen« vereinbart, keine Kündigungen wegen Zahlungsrückständen ausgesprochen sowie bewohnte Wohnungen nicht geräumt werden. Das Land appelliert an die Berliner Vermieter in gleicher Weise zu verfahren. Mietervertreter Wild begrüßt den Kündigungsausschluss »ohne Wenn und Aber«, den das Land seinen Unternehmen auferlegt hat.
Der Senat will laut Maßnahmenpaket bei den Versorgungsunternehmen »darauf hinwirken, dass diese bis auf Weiteres auf Strom- und Gassperren verzichten«. Laut Justizverwaltung habe man die Gasag darum gebeten, dass Gerichtsvollzieher bis zum 20. April keine Termine für Zählersperrungen mehr vereinbaren.
Auch für die Vermieter der Hauptstadt gibt es eine Erleichterung. Bei Verstößen gegen Melde- und Informationspflichten beim Mietendeckel aufgrund der Coronakrise werde »bis auf Weiteres auf Sanktionen verzichtet«, heißt es in der Senatsvorlage.
Der Senat begrüße die Absicht der Bundesregierung, kurzfristig Vorschläge für Gesetzesänderungen im Mietrecht vorzulegen. Laut Beschluss des Bundeskabinetts soll es einen Ausschluss des Kündigungsrechts für Vermieter aufgrund von Mietrückständen geben, die zwischen 1. April und 30. Juni auflaufen, wenn diese mit der Corona-Pandemie zusammenhängen. Der Senat fordert eine Verdoppelung der Frist auf sechs Monate. Die Rückstände müssen laut Kabinettsentwurf bis Mitte 2022 ausgeglichen sein, ansonsten soll wieder eine Kündigung möglich sein.
Einen »tragbaren Schritt« nennt Maren Kern, Chefin des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen den Schritt. »Bei den Wohnungsunternehmen laufen die Ausgaben weiter. Weniger Einnahmen könnten deshalb zu einem Liquiditätsengpass in der Schlüsselbranche Wohnungswirtschaft führen«, gibt sie zu bedenken. Das wiederum hätte schwerwiegende Folgen für Handwerk und Baugewerbe und könne zu einer sich selbst verstärkenden wirtschaftlichen Abwärtsspirale führen. »Deshalb sind neben den gesetzlichen Änderungen auch direkte, unbürokratische und schnelle Finanzhilfen für Mieterinnen und Mieter notwendig«, so Kern weiter. Neben einer Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent und Hilfen für Selbstständige nennt sie »vor allem aber die zügige Einrichtung des von Wohnungswirtschaft und Mieterverein geforderten Wohnsicherungs-Fonds«.
Auf dieser Linie ist auch der rot-rot-grüne Senat. Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) verweist in der Pressekonferenz auf die vielen Geringverdiener in der Hauptstadt. »Mit dem Kurzarbeitergeld entsteht eine Lohnlücke von schlimmstenfalls 40 Prozent«, sagt sie.
Der Senat werde sich daher an der Erarbeitung von Maßnahmenprogrammen des Bundes zum Umgang mit Mietverzichten, Mietausfällen und Mietrückständen aktiv beteiligen und bei Bedarf eigene Hilfsangebote für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter entwickeln, heißt es im Beschluss. Hierbei werde der gemeinsame Vorschlag von Deutschem Mieterbund und dem Verband der Wohnungswirtschaft GdW für den »Sicher-Wohnen-Fonds« einbezogen.
»Es ist allerdings nicht erkennbar, dass die Bundesregierung an so einem Fonds Interesse hat«, sagt Mietervertreter Wild. »Neben dem Kündigungsschutz sind aber weitere Schritte erforderlich, denn unsere Sozialsysteme bieten für Mietschulden im erwarteten Umfang bislang keine Lösungen«, sagt Wild.
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