Passagiere haben bei Flugausfällen keinen Anspruch auf Entschädigungen

Corona-Krise

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Hinsichtlich der Beeinträchtigungen des Flugverkehrs herrschen aktuell viel Unklarheiten bei Passagieren und Fluggesellschaften. Die Verbraucherschutz-Organisation Association of Passenger Rights Advocates (APRA) macht aktuell klar, dass Flugprobleme aufgrund des Virus als »außergewöhnliche Umstände« zu werten seien. Die Folge: Keine Entschädigungen wegen Corona-Flugproblemen.

Normalerweise haben Passagiere bei Flugausfällen oder Flugverspätungen unter Umständen einen Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Dies gilt jedoch nur, wenn dieses Flugproblem in dem Verantwortungsbereich der jeweiligen Airline lag. Entschädigungsforderungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden jedoch alle APRA-Mitglieder konsequent ablehnen.

Über die APRA

Die Association of Passenger Rights Advocates (APRA) wurde 2017 gegründet, um eine einheitliche Stimme zum Schutz von Fluggästen auf europäischer Ebene zu schaffen. Die APRA hat sich zum Ziel gesetzt, Fluggästen einen maximalen Schutz zu gewährleisten. Der Verband führt einen aktiven konstruktiven Dialog mit den europäischen und nationalen Institutionen sowie mit Fluggesellschaften, Flughäfen, nationalen Durchsetzungsstellen und anderen wichtigen Interessengruppen.

Die APRA bietet eine Kombination aus soliden Daten, eingehenden Analysen und kollektivem Know-how, um die politischen Entscheidungsträger zu informieren und das Interesse der europäischen Fluggäste zu fördern. In der APRA sind AirHelp, EUclaim und Reclamador versammelt. nd

Dennoch stehen die Airlines weiterhin in der Beförderungspflicht und müssen ihren Passagieren die Ticketkosten bei Flugausfällen ersetzen oder eine Alternativbeförderung ermöglichen. Stranden Passagiere über Nacht an einem Airport, haben diese zudem unter anderem Anspruch auf die Unterbringung in einer Unterkunft sowie die Beförderung dorthin.

Adeline Noorderhaven, Präsidentin der APRA, kommentiert die Lage so: »Unsere Mitglieder haben bereits proaktiv damit begonnen, Entschädigungen für Fluggäste im Zusammenhang mit COVID-19 abzulehnen. Fluggäste sind sehr schutzbedürftige Verbraucher. Es ist unsere Mission, sie zu verteidigen, wenn sie rechtswidrig behandelt werden. Dennoch finden wir es wichtig, stets realistisch vernünftig zu denken.« Rechtsklarheit und Rechtssicherheit seien in der gegenwärtigen Situation von größter Bedeutung.

Nach unserer Ansicht, so die APRA-Präsidentin, liegt die Corona-Krise eindeutig außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften und sollte daher rechtlich als außergewöhnlicher Umstand eingestuft werden. »Wir bewerten Ansprüche von Fall zu Fall, helfen den Passagieren mit einer unkomplizierten Durchsetzung ihrer Rechte. Dadurch entlasten wir auch die Fluggesellschaften, da wir nur wirklich entschädigungsberechtigte Forderungen an diese weiterleiten. Einige Airlines haben bereits klargestellt, dass die aktuelle Krise die Konsolidierung innerhalb der Luftfahrtindustrie vorantreiben wird und einige kleinere Airlines ihren Betrieb vermutlich aufgeben werden.« Dadurch würden Verbraucher mittelfristig eine geringere Auswahl an Airlines haben und aufgrund dieser Situation mit höheren Preisen konfrontiert sein. APRA/nd

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