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Tödliches Geschäft: Doppelstandard
Knut Henkel über den Export in der EU verbotener Pestizide
»Wir versprechen, niemals Kompromisse mit der Sicherheit einzugehen«, lautete der Slogan, der bis Januar 2020 auf der Homepage von BASF zu lesen war. Doch die Realität im internationalen Geschäft mit Pflanzengiften sieht anders aus. Zumindest wenn es um den Export von Wirkstoffen geht, die nicht für den EU-Markt bestimmt sind. Generell gilt: Was in der EU nicht genehmigt oder vom Markt genommen wird, wird eben nicht automatisch auch für den Rest der Welt gesperrt.
Die Wirkstoffe werden in aller Regel weiter in Länder exportiert, deren Pestizid-Gesetze deutlich laxer sind als innerhalb der EU. Zudem sind die dortigen Aufsichtsbehörden oft kaum in der Lage, der einflussreichen Pestizid-Lobby Paroli zu bieten. Das Vorgehen hat Tradition, wie das Beispiel von DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan) zeigt. Dieses hochgiftige Insektizid kam auch lange Zeit nach seinem EU-weiten Verbot in den 1970er Jahren noch in Entwicklungsländern zum Einsatz.
Dabei geht es auch anders, wie das französische Beispiel zeigt, wo die Regierung den Export von in der EU nicht genehmigten Pestizidwirkstoffen untersagte. Das sollte EU-weit Schule machen, denn die Folgen des Exports hochtoxischer Wirkstoffe in Länder wie Brasilien oder Südafrika sind tödlich.
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