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Wenn der Ticketautomat streikt: Auch ohne Ticket einsteigen?

  • Lesedauer: 2 Min.

Ich fahre häufig mit dem Zug und erlebe immer wieder, dass an Bahnhöfen der Ticketautomat kaputt ist. Kann ich unter diesen Umständen auch ohne Ticket in den Zug einsteigen und später beim Schaffner einen Fahrschein kaufen oder muss ich irgendwo einen anderen, nicht defekten Automaten suchen?
Bernd M., Leipzig

Auskunft gibt die Juristin Michaela Rassat von der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:

Ist ein Fahrscheinautomat defekt, müssen sich Reisende zuerst nach einer anderen Möglichkeit umsehen, um ein Ticket zu kaufen. Dies kann ein anderer Fahrscheinautomat sein oder ein Reisezentrum der Bahn.

Gibt es keine andere Möglichkeit, empfiehlt beispielsweise die Deutsche Bahn, den Fahrkartenautomaten mit der Defekt-Anzeige zu fotografieren oder sich zumindest die Automatennummer, dessen Standort und die Uhrzeit aufzuschreiben. Zusätzlich sollten Betroffene den Automaten bei der Entstörungsstelle unter der Telefonnummer (0800) 288 66 44 oder über Social Media melden.

Fahrgäste, die unter diesen misslichen Umständen ohne Fahrkarte in den Zug einsteigen, sollten sich sofort nach einem Zugbegleiter umsehen, ihn über das Problem informieren und die Automatennummer nennen.

Der Zugbegleiter kann häufig direkt feststellen, ob der Automat tatsächlich defekt ist beziehungsweise ob eine Störung gemeldet wurde. Gab es tatsächlich keine Kaufmöglichkeit, stellt er ein Ticket aus - auch ohne den im Nahverkehr üblichen Bordaufschlag.

Kann das Zugpersonal die Störung nicht nachprüfen, muss der Fahrgast mit einer Fahrpreisnacherhebung oder einem erhöhten Beförderungsentgelt von 60 Euro rechnen.

Allerdings können Fahrgäste nachträglich der Fahrpreisnacherhebung widersprechen. Ist die Störung nachweisbar, erlässt ihnen das Unternehmen den Betrag oder zahlt ihn zurück. In der Regel ist jedoch eine kleine Bearbeitungsgebühr fällig.

Widersprechen können Fahrgäste im Reisezentrum oder über die Internetseite des jeweiligen Bahnunternehmens. Aber Achtung: Wenn ein Ticketautomat bestimmte Münzen oder Scheine nicht annimmt, gilt dies nicht als Störung.

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