Keine tödlichen Medikamente
Trotz Sterbehilfeurteil
Trotz Liberalisierung der Sterbehilfe durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 weigert sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), schwer kranken Patienten den Erwerb tödlicher Medikamente zu gestatten.
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr hervor. »Die Auslegung des Betäubungsmittelrechts und insbesondere die Frage, ob das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung erlauben muss, war nicht Gegenstand des Verfahrens«, heißt es in der Begründung des Bundesgesundheitsministers.
Spahn hatte unmittelbar nach der Urteilsverkündung angekündigt, die Praxis nach dem Karlsruher Urteil prüfen zu wollen, hält aber nun offenbar an seinem Verbotsbeschluss fest. Auch das Bonner Bundesinstitut bestätigte auf Anfrage, dass Anträge keine Aussicht auf Erfolg hätten.
Dennoch haben sich seit dem Urteil nach Angaben der Behörde weitere sechs Patienten gemeldet und um eine Erwerbserlaubnis gebeten. 24 sind in der Wartezeit verstorben. »Die Antwort der Bundesregierung ist ignorant und enttäuschend«, sagte die FDP-Politikerin Helling-Plahr. Statt sich klar zur Selbstbestimmung am Lebensende, zum Recht auf Suizid und der Inanspruchnahme von Suizidbeihilfe zu bekennen, führe Spahn seine Hinhaltetaktik weiterhin fort. dpa/nd
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