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Machtkampf der Juristen
Kurt Stenger über das Verfassungsgerichtsurteil zu EZB-Anleihekäufen
Was wurde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) nicht über die Folgen für die Geldpolitik diskutiert. Doch die eigentliche Bedeutung liegt ganz woanders: im juristischen Bereich. Denn erstmals setzten sich die Karlsruher Richter über eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinweg, was ein Schlaglicht auf das nach wie vor ungeklärte Verhältnis von EU-Recht und deutschem Grundgesetz wirft. Und verlangen von Bundesregierung und Bundestag, sich auf ihre Seite zu schlagen.
Dass der Machtkampf der Juristen ausgerechnet in der Geldpolitik ausgetragen wird, ist höchst unschön. Die EZB hat mit mutigen Maßnahmen nicht nur die Eurokrise im Alleingang eingedämmt, sondern agierte auch in der Coronakrise schon eurozonenweit, als die Mitgliedstaaten noch ausschließlich mit sich selbst beschäftigt waren. Dies alles wird durch das Karlsruher Urteil aber nicht infrage stellt, wie es uns die politische Rechte jetzt weismachen will. Im Gegenteil: Im Grunde verlangen die Richter, dass die EZB-Entscheider sich weit mehr als bisher und ganz offen mit der Wirtschaftspolitik befassen sollen. Genau das also, was insbesondere die deutsche Politik der Zentralbank immer verwehrt. Diese kann letztlich nur aus dem Stegreif handeln - und das auf wackliger Rechtsgrundlage.
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