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Grundgesetzwidrig. Punkt.

Daniel Lücking über das Urteil zum BND-Gesetz

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 2 Min.
Dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil diese Woche eine echte Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes verfügt hat, passt vielen nicht in den Kram. Wieder einmal betrete Deutschland Neuland, findet Norbert Röttgen (CDU): Es sei ungewöhnlich, dass deutsche Grundrechte auch im Ausland gelten würden. Aus der AfD heißt es, die Sicherheit Deutschlands werde durch das Urteil »elementar gefährdet«. Selbst manch sogenannter Terrorismusexperte und Journalist stimmt in den Chor ein, fragt an prominentem Sendeplatz: »Was, wenn etwa die USA sauer sind und künftig weniger Infos mit uns teilen?« Deutschland wäre nun gegenüber allen anderen Ländern im Nachteil, behaupten diese Kritiker.
Der BND darf spionieren. Das haben die Richter des Ersten Senats deutlich klar gestellt. Selbst die Grenzen, die man dieser Spionage setzt, sind nicht in Stein gemeißelt. Nur braucht der Geheimdienst künftig konkrete Gründe für sein Schnüffeln und muss sich auf einen konkreten Zeitraum beschränken. Der BND wird sich künftig für sein Tun auch rechtfertigen müssen, weil mehr kritische Blicke auf Suchbegriffe und weitergeleitete Daten geworfen werden. Ein gezieltes Ausspähen von Journalisten, Politikern und anderen Geheimnisträgern für einen Partnerdienst entfällt nun.
Das Urteil entlarvt. Es ist bezeichnend, wie wenig manchen Politikern Gleichheitsgrundsätze und Menschenrechte bedeuten, sobald es um die Geheimdienste geht und wie bereitwillig sie diese mit Gesetzen unterwandern, es erst einmal drauf ankommen lassen und am Ende nichts einsehen wollen. Doch grundgesetzwidrig ist grundgesetzwidrig. Punkt.
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