Arbeitsgericht kann Wahlvorstand einsetzen
Betriebsratswahl
So sollen die Arbeitnehmerrechte zur Wahl eines Betriebsrats gesichert werden. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert in diesem Zusammenhang über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. Januar 2020 (Az. 3 TaBV 23/19).
In dem Unternehmen bestand noch kein Betriebsrat. Drei wahlberechtigte Arbeitnehmer luden zu einer Betriebsversammlung ein. Dort sollte ein Wahlvorstand gewählt werden. Auf der Betriebsversammlung diskutierten die Anwesenden kontrovers. Sie beschlossen schließlich mehrheitlich, die Betriebsversammlung - ohne konkrete Verabredung eines weiteren Termins - zu vertagen. Im Anschluss wandten sich die einladenden Arbeitnehmer an das Arbeitsgericht in Lübeck. Sie beantragten die Bestellung des Wahlvorstands durch das Gericht.
Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht entschied. Bestehe weder ein Betriebsrat noch ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat, könne der Wahlvorstand zur Wahl des Betriebsrats in einer Betriebsversammlung gewählt werden. Finde diese trotz Einladung nicht statt oder werde dort kein Wahlvorstand gewählt, könne ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern bestellen. Dies gelte auch dann, wenn auf der Betriebsversammlung mehrheitlich eine Vertagung dieser Versammlung beschlossen werde - mit der Folge, dass kein erster Wahlgang zustande komme.
Die Fortsetzung der vertagten Wahlversammlung sei keine Voraussetzung für die gerichtliche Bestellung. Durch die Vertagung sei die Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands letztlich erfolglos geblieben. DAV/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.