Diesel-Klägern wurde der Rücken gestärkt

Fragen & Antworten zum BGH-Urteil im VW-Abgasskandal

  • Lesedauer: 3 Min.

Was wurde entschieden?

Mit dem BGH-Urteil steht fest: Der Konzern, der Millionen Fahrzeuge mit einer illegalen Abgastechnik ausgestattet hat, ist klagenden Käufern zu Schadenersatz verpflichtet. Der Autobauer habe seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt.

Schadenersatz - was bedeutet das genau?

Im Grunde muss VW den Kauf ungeschehen machen, also das Auto zurücknehmen und dem Kunden das gezahlte Geld erstatten. Das gilt sogar für Gebrauchtwagen aus zweiter Hand. Allerdings berücksichtigt das BGH-Urteil, dass die Käufer das Auto einige Zeit gefahren haben. Diese Nutzung müssen sie sich anrechnen lassen. Es gibt also nicht den vollen Preis zurück. Schadenersatz bekommen nur noch die Kunden, die VW bereits verklagt haben und deren Verfahren noch läuft.

Wer profitiert vom Urteil?

Kläger wie Herbert Gilbert aus Rheinland-Pfalz, dessen Fall als erster vor den BGH gelandet ist. Seinen VW Sharan kauft er 2014 vom freien Händler, gebraucht, für 31 500 Euro. Auch in seinem Auto steckte eine illegale Technik, so dass der Wagen die Abgas-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand einhielt und nicht auf der Straße. Also verklagt er VW.

Welche Abzüge muss der Klägern in Kauf nehmen?

Der Kläger ist nicht viel gefahren. Tachostand beim Kauf rund 20 000 Kilometer. Als das Oberlandesgericht Koblenz seinen Fall 2019 verhandelte, sind es 72 000 Kilometer. Die OLG-Richter nehmen an, dass der Sharan es auf eine Laufleistung von 300 000 Kilometern bringen würde. Aus diesen Werten errechnen sie die sogenannte Nutzungsentschädigung, in diesem Fall 5900 Euro. Diese Summe wird vom Kaufpreis abgezogen. Der Kläger erhält rund 25 600 Euro Schadenersatz.

Können andere Kläger auf so hohe Summen hoffen?

Der Kläger dürfte überdurchschnittlich gut weggekommen sein, denn viele haben mit ihren Autos viel mehr Kilometer zurückgelegt. Das bedeutet höhere Abzüge für die Kunden.

Wem hilft das Urteil noch und wem nicht?

Laut VW sind noch rund 60 000 Verfahren anhängig. Wer sich an der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen gegen VW beteiligt und den bereits ausgehandelten Vergleich angenommen hat, verzichtet damit auf weitere Ansprüche, kann also nicht mehr klagen. Nach Konzernangaben wurden rund 240 000 Vergleiche abgeschlossen, nur rund 1000 wurden widerrufen. Ganz neue Klagen sind nicht mehr möglich. Wer jetzt erstmals wegen seines manipulierten Diesels Ansprüche geltend macht, kommt wegen Verjährung zu spät.

Wie geht es weiter?

Es geht um 60 000 Gerichtsentscheidungen. Man werde Einmalzahlungen anbieten, so VW, um die Verfahren »im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah« zu beenden. Aber es gibt noch andere Konstellationen, die offen sind: Rund 10 000 Kläger haben ihr Auto erst gekauft, als der Dieselskandal schon bekannt war. Andere haben nicht gegen VW, sondern gegen ihren Autohändler geklagt. dpa/nd

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