- Politik
- Deutschfeindlichkeit
Groteske Analogie
BKA: »Deutschfeindliche« Delikte bilden »Gegenpol« zu ausländerfeindlichen
Beim neu eingeführten »Themenfeld Deutschfeindlich« in der vergangene Woche veröffentlichten Statistik »Politisch motivierte Kriminalität 2019« fällt auf: Bundesweit sind nur sehr wenige Delikte in dieser Rubrik erfasst (siehe »nd.Die Woche« vom 30./31.5.). Das bei der Erstellung der Datensammlung federführende Bundeskriminalamt (BKA) konnte auf nd-Nachfrage auch nach zwei Werktagen Bearbeitungszeit wenig Konkretes über die drei dürren Zeilen im Bericht hinaus zu dieser Kategorie mitteilen.
Auf wessen Veranlassung hin das »Themenfeld« in die Statistik aufgenommen wurde, teilte das BKA ebenfalls nicht mit. Den Begriff verwenden insbesondere AfD-Vertreter und andere Rechte, die zugleich erzählen, Deutsche fühlten sich zunehmend »fremd im eigenen Land«. Das BKA erklärte, die Kategorie »deutschfeindlich« bilde den »Gegenpol« zu »ausländerfeindlich«. Erfasst würden jeweils Straftaten »aufgrund der zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität des Opfers«. Allgemein diene die Erfassung weiterer Themenfelder der »trennscharfen Auswertung von Delikten«.
Die Zahl der jeweils erfassten strafbaren Handlungen spricht für sich: 3703 »ausländerfeindlichen« stehen gerade 132 »als deutschfeindlich bewertete« Delikte gegenüber. Bei letzteren handelt es sich nach Angaben der BKA-Pressestelle vom Dienstag um 37 Beleidigungen, 18 Körperverletzungen, 13 Sachbeschädigungen, elf Volksverhetzungen, und in 21 Fällen wurden Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen benutzt. Die Motivation der Täter war in den meisten Fällen (44) »nicht zuzuordnen«, 53 werden den Motiven »ausländische« bzw. »religiöse Ideologie« zugeschrieben, 25 sollen von Linken und zehn seltsamerweise von Rechten verübt worden sein.
Zum Vergleich: Unter den 3703 »ausländerfeindlichen« Delikten sind allein 506 Gewalttaten. Mehr als 97 Prozent dieser Gesetzesverstöße wurden dem »Phänomenbereich rechts« zugeordnet. Im Gesamtbereich »Hasskriminalität«, in dem auch allgemein »fremdenfeindliche« und antisemitische Straftaten registriert werden, sind fast 8000 Delikte erfasst.
Und wie wird nun »extremistische« von nicht extremistischer politischer Kriminalität abgegrenzt? Im von BKA und BMI vor einer Woche vorgelegten Bericht heißt es nämlich, dass drei Viertel der erfassten Straftaten einen »extremistischen Hintergrund« hätten. Auf Nachfrage liefert das BKA nun lediglich die Allgemeinplätze, die auch auf der Webseite des BMI zu finden sind. Als extremistisch seien Delikte eingeordnet worden, »bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind«. Anschließend listet die Behörde sieben Verfassungsgrundsätze auf, die durch die Taten gefährdet sein könnten, darunter die »Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung«, der »Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft« oder »das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition«. Beim letztgenannten Punkt könnte es sich um Bedrohungen gegenüber Politikern sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und kommunaler Ebene handeln.
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