Seehofers Neutralitätspflichten
Die AfD sieht sich von Karlsruhe bestätigt, erhält jedoch nur in einem Punkt Recht
AfD-Chef Jörg Meuthen sprach am Dienstag von einem Sieg »politischer Hygiene«. Die Partei, die immer wieder mit politisch unhygienischen Äußerungen auf sich aufmerksam macht, feierte damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom gleichen Tag. Es hatte ihr teilweise Recht gegeben. Darin nämlich, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eine politische Bewertung der Partei, die er in einem Interview getroffen hatte, nicht auf der Internetseite seines Ministeriums hätte veröffentlichen dürfen. Den Inhalt seiner Äußerungen beanstandeten die Richter hingegen nicht.
Die Äußerungen verstoßen nach Ansicht der Verfassungsrichter also auch nicht gegen die Regeln der politischen Hygiene. Seehofer hatte die »Alternative für Deutschland« in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur dpa scharf angegriffen. »Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausendmal sagen, sie sind Demokraten.« Das sei bei einem »Frontalangriff auf den Bundespräsidenten« im Bundestag mitzuerleben gewesen. »Das ist für unseren Staat hochgefährlich«, sagte Seehofer. »Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend.«
Der von Seehofer angeführte Angriff auf den Bundespräsidenten war seinerseits eine scharfe Attacke gewesen - eine der AfD. Sie wollte den Etat des Bundespräsidenten im Bundestag diskutieren und warf Frank-Walter Steinmeier vor, er habe für eine linksradikale Großveranstaltung geworben. Der Präsident hatte ein Konzert gegen Rassismus der Punkband Feine Sahne Fischfilet unterstützt, die zeitweilig vom Verfassungsschutz beobachtet wurde.
Auch später wiederholte die AfD ihren Vorwurf, so in einer Debatte zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes im vergangenen Jahr, als der Abgeordnete Stephan Brandner sagte, der Rechtsstaat werde von den anderen Parteien »ignoriert, gebogen und mit den Füßen getreten«. Dies geschehe auf nahezu allen Ebenen, »angefangen beim Staatsoberhaupt«.
Die Karlsruher Richter rügten am Dienstag nun, mit der Veröffentlichung auf der Internetseite des Ministeriums habe Seehofer auf Ressourcen zurückgegriffen, die ihm allein aufgrund seines Regierungsamtes zur Verfügung stehen. Damit habe er gegen das Gebot strikter staatlicher Neutralität verstoßen und das Recht der AfD auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. (AZ: 2 BvE 1/19
Seehofer hätte es mithin beim Interview bewenden lassen sollen. Meinungsäußerungen sind ihm auch künftig nicht verboten. Das Ministerium, das diesen Ausgang womöglich vorausgesehen hat und das Interview schon vor Monaten aus dem Netz nahm, äußerte sich nach der Entscheidung voller kindlicher Unschuld. Es gebe Bürger, »die sich auch über die Gesamtpersönlichkeit des Ministers informieren wollen«, tat der Parlamentarische Staatssekretär Günter Krings (CDU) in Karlsruhe kund. »Das können wir so in dieser Gänze nicht mehr anbieten«, sei allerdings verschmerzbar. Zugleich sei bestätigt worden, dass sich auch Minister in aller Schärfe politisch äußern dürften. Sie müssten ihre Überzeugungen in Interviews oder Talkshows »nicht mit angezogener Handbremse darlegen«, meinte Krings. Womit er kaum Seehofer im Blick gehabt haben dürfte. Gelernt hat das Ministerium nach eigenem Bekunden, künftig alle Veröffentlichungen kritisch zu prüfen.
Immerhin ist die AfD, deren Fraktionsvorsitzende Alice Weidel umgehend den Rücktritt Seehofers verlangte, noch nicht so weit, die Urteile des Verfassungsgerichts anzuzweifeln, auch wenn diese die Auffassungen der Partei wie am Dienstag nur bedingt bestätigen. Dabei hat das Gericht gerade mit einem Glaubwürdigkeitsproblem zu tun, das ebenfalls eine Frage politischer Hygiene ist. Es steht in der Kritik, weil es ausgewählten Journalisten der »Justizpressekonferenz« in Karlsruhe ihre Urteile vorab zur Verfügung stellt, noch bevor die Prozessbeteiligten sie erfahren. Dies dient angeblich deren Vorbereitung durch sorgfältige Beschäftigung und ist jeweils an eine Sperrfrist gebunden. Auch am Dienstag sollen die Mitglieder des Zirkels Informationen noch vor Minister Seehofer erhalten haben. Da wird seine Neutralitätspflicht erneut auf eine harte Probe gestellt. Mit Agenturen
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