Zu vergütende Arbeitszeit
Fahrtzeit zum Kunden
Das gilt auch für Anfahrtszeiten von zu Hause zum Kunden und für Heimfahrten vom letzten Kunden, so das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az. 5 AZR 36/19). Von entsprechenden tariflichen Bestimmungen dürfen Betriebsvereinbarungen nicht ohne Weiteres abweichen. Nach geltendem Manteltarifvertrag gehörten die An- und Abfahrtszeiten zum Kunden zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. Eine Betriebsvereinbarung dürfe solche tariflichen Regelungen nicht aushebeln. Das Urteil muss das Landesarbeitsgericht Düsseldorf noch prüfen. dpa/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.