- Politik
- Dritte Option
Für einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag
Gesellschaft für Freiheitsrechte will Geschlechtseintrag ohne ärztliche Begutachtung für alle Menschen beim Bundesverfassungsgericht durchsetzen
»Es ist für uns unverständlich, warum der Bundesgerichtshof die langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ignoriert und einen Beschluss fasst, der Grundrechte mit Füßen tritt«, sagt Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* (BVT*).
Der Verband unterstützt eine Beschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), den sie als diskriminierend empfindet. Ziel sei, dass ein unzutreffender Geschlechtseintrag selbstbestimmt und ohne ärztliche oder psychologische Begutachtung gestrichen, geändert oder offengelassen werden kann.
»Der BGH-Beschluss verstößt gegen Grund- und Menschenrechte und darf keinen Bestand haben«, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), dem Bundesverband Trans* (BVT*), des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
Vorangegangen war ein Entschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom Jahr 2017, der besagte, dass es neben »männlich« und »weiblich« eine dritte Option geben muss. Diese wurde in der Folge sowohl von intergeschlechtlichen Menschen als auch von nicht-binären Trans*-Personen genutzt. Ende April hatte der BGH diese Möglichkeit jedoch auf Inter*-Personen beschränkt – mit dem »ärztlichen nachgewiesenen Fehlen einer eindeutigen weiblichen oder männlichen körperlichen Geschlechtszuordnung«.
Fälle der »nur empfundenen Abweichung des eigenen vom eingetragenen Geschlecht«, wie es in dem Beschluss heißt, werden seitdem nicht mehr umfasst, sondern fallen wieder unter das sogenannte »Transsexuellengesetz« (TSG). Das aus den 1980er Jahren stammende TSG sieht jedoch vor, dass eine Änderung des Geschlechtseintrags nur nach Vorlage von zwei Gutachten erwirkt werden kann.
Jeder Mensch müsse einen falschen Geschlechtseintrag korrigieren können, sagt GFF-Verfahrenskoordinatorin Lea Beckmann dazu - »und zwar selbstbestimmt und unabhängig davon, wie sein Körper beschaffen ist«.
Kalle Hümpfner vom BTV* fordert das Bundesverfassungsgericht deshalb dazu auf, »sich für den Schutz der Rechte von Trans*, Inter* und nicht-binären Personen einzusetzen und die Verfassungsbeschwerde anzunehmen.«
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.