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Reisewarnung für Polizisten

Unions-Innenminister drohen wegen Antidiskriminierungsgesetz mit Berlin-Boykott

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Gegen das Anfang Juni vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Antidiskriminierungsgesetz regt sich Widerstand in den anderen Bundesländern. Vom Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) fordern die Länderinnenminister von CDU/CSU eine Zusicherung, dass das Gesetz »nur für Berliner Beamte und für keine Beamten aus anderen Ländern« gelte, erklärte der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns, Lorenz Caffier (CDU), am Rande der Innenministerkonferenz. Sachsen will prüfen, ob es künftig noch Polizisten in die Hauptstadt schickt. Auch andere Länder wie Brandenburg hatten das infrage gestellt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erwägt, auch die Bundespolizei nicht mehr in Berlin einzusetzen.

Das Berliner Gesetz ist bundesweit das erste seiner Art. Damit will die rot-rot-grüne Landesregierung Diskriminierung in Ämtern und Behörden bekämpfen. Betroffene können damit rechtlich gegen Ungleichbehandlung in Schulen, Verwaltung oder Polizei vorgehen sowie Entschädigungsansprüche geltend machen. Laut Beratungsstellen sind Diskriminierungen von Menschen etwa wegen ihrer Hautfarbe in der Bundesrepublik Alltag; die Behörden bilden da keine Ausnahme. CDU, FDP und AfD sowie Polizeivertreter sprechen von einem »Anti-Polizei-Gesetz«, das Polizisten unter »Generalverdacht« stelle.

Hauptkritikpunkt ist die Vermutungsregelung, die von Gegnern fälschlich als Umkehr der Beweislast bezeichnet wird. Befürworter sprechen von einer Beweislasterleichterung, wie sie in den Antidiskriminierungsrichtlinien der EU vorgesehen sei. Wenn Tatsachen »glaubhaft« gemacht werden, die das Vorliegen einer Diskriminierung »überwiegend wahrscheinlich machen«, obliegt es laut der Berliner Regelung der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen.

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