Tatenlosigkeit

Sterbehilfe

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Bundesregierung hat trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben bisher keine Anträge auf tödliche Medikamente bewilligt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt. Die Richter erklärten den Strafrechtsparagrafen 217 für nichtig, mit dem die «geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung» unter Strafe gestellt worden war. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse.

Die Bundesregierung argumentiert: «Die starke Lebensschutzorientierung des Grundgesetzes» sei ein gewichtiges Argument dafür, «dass es grundsätzlich nicht Aufgabe des Staates» sein könne, die Tötung eines Menschen durch staatliche Handlungen aktiv zu unterstützen«. Ferner verweist sie darauf, dass das Bundesverfassungsgericht der Regierung aufgegeben habe, einen gesetzlichen Rahmen für den Suizid zu schaffen. Die Auswertung des Urteils dauere - auch aufgrund der COVID-19-bedingten besonderen Umstände - noch an.

Gesundheitsexperten kritisieren, dass »trotz eines erheblichen Anstiegs an Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb eines tödlichen Medikaments zum Suizid kein einziger Antrag bewilligt wurde und Widersprüche kategorisch zurückgewiesen werden«. Damit ignoriere die Bundesregierung die höchstrichterliche Rechtsprechung.

Grundsätzlich können beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - eine dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Behörde - tödliche Medikamente beantragt werden. Der Bundesgesundheitsminister hatte das BfArM in Erwartung des Urteils schon 2017 angewiesen, keine Erlaubnis für tödliche Medikamente zu erteilen. Über 100 Patienten haben seitdem eine Ablehnung erhalten. nd

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.