• Politik
  • Rassismus bei der Polizei

Studie zu »Racial Profiling« bei deutscher Polizei kommt nicht

Bundesinnenministerium hält Studie für nicht sinnvoll - und begründet dies ziemlich schlicht

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die von der Bundesregierung erwogene Studie zum sogenannten Racial Profiling bei der Polizei kommt nicht. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) halte eine Studie unverändert nicht für sinnvoll, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Sonntag. Zuvor hatte »Zeit Online« berichtet.

Innen- und Justizministerium hatten die Studie Anfang Juni zumindest erwogen - um sich einen Überblick zu verschaffen. Die Studie war von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) in ihrem aktuellen Bericht über Deutschland empfohlen worden. »Wir werden eine solche Studie, wie ECRI sie empfohlen hat, nicht in Auftrag geben«, sagte der Sprecher des Innenministeriums der dpa.

Von Racial Profiling bei der Polizei spricht man, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Haarfarbe oder anderer äußerer Merkmale, aber ohne einen konkreten Anlass, kontrolliert werden.

Ein Sprecher des Justizministeriums wollte den Vorgang am Sonntag nicht kommentieren, verwies aber auf eine frühere Aussage des Hauses:

»Aus Sicht des Bundesjustizministeriums ist eine Studie zu Racial Profiling - bezogen auf den Bund und die Länder - ein wichtiger Schritt, um fundierte Erkenntnisse über das Phänomen zu erlangen und darauf aufbauend über mögliche Gegenmaßnahmen zu diskutieren.«

Das Innenministerium begründete Seehofers Entscheidung unter anderem damit, dass Racial Profiling in der polizeilichen Praxis verboten ist. Das gelte im Besonderen für die Bundespolizei. »Insbesondere Personenkontrollen müssen diskriminierungsfrei erfolgen«, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. »Weder die Polizeigesetze des Bundes noch die einschlägigen Vorschriften und Erlasse erlauben eine solche Ungleichbehandlung von Personen.« Entsprechende Vorkommnisse seien absolute Ausnahmefälle.

Zudem erteilte Seehofer Forderungen nach der Einrichtung eines Polizeibeauftragten beim Bund eine Absage. »Von dem Vorschlag halte ich wenig, und ich achte stets darauf, dass die Maßnahmen, die wir treffen, etwas bewirken«, sagte der CSU-Minister der »Welt am Sonntag«. Die Grünen hatten für die Einrichtung eines Polizeibeauftragten plädiert, sind aber mit diesen Plänen im Bundestag gescheitert. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -