Eine Police für das Elektrorad

Versicherungsschutz

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.

Der Sommer ist da, die Temperaturen steigen und viele Menschen satteln nun für ihren Arbeitsweg von Auto, Bus und Bahn auf das Fahrrad um. »In diesem Jahr werden sich aufgrund der Corona-Pandemie wohl noch mehr Verkehrsteilnehmer für das Fahrrad entscheiden, um den öffentlichen Nahverkehr zu meiden«, erwartet der Bund der Versicherten (BdV). Dieses Umsatteln ist aber für Radfahrer und Passanten auch finanziell nicht ungefährlich.

Wer beispielsweise mit dem Fahrrad einen Unfall verursacht und dabei eine andere Person schädigt, muss für die Folgekosten aufkommen. Insbesondere bei Personenschäden können diese so hoch sein, so dass sie für viele Menschen den finanziellen Ruin bedeuten können. Daher ist die Privathaftpflichtversicherung für jeden Fahrradfahrer eigentlich unverzichtbar.

Für Beschädigungen oder den Verlust des Fahrrads kommt ihre Hausratversicherung auf - aber nur, wenn diese Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl verursacht wurden. Ein Einbruchdiebstahl liegt beispielsweise nur dann vor, wenn das Fahrrad nach einem widerrechtlichen Eindringen in einen verschlossenen Raum - zum Beispiel aus dem häuslichen Keller - gestohlen wurde.

Aber Achtung: Ein »einfacher« Diebstahl ist nur bei wenigen Hausrattarifen beitragsfrei mitversichert! Um einen solchen handelt es sich beispielsweise, wenn das Fahrrad an einer Laterne oder einem Fahrradständer vor dem Haus angeschlossen war.

»Wer sich unsicher ist, ob die eigene Police auch den einfachen Diebstahl absichert, sollte einen Blick in seinen Vertrag werfen«, rät Bianca Boss, Pressesprecherin vom Bund der Versicherten (BdV). »Ist das nicht der Fall, kann das Risiko gegen einen Beitragszuschlag eingeschlossen werden.« Empfehlenswert ist das bei hochwertigen, also teureren Fahrrädern.

Leistungsstarke Elektroräder sind kein Fahrrad

Allein im vergangenen Jahr kauften die Deutschen nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes (ZIV) rund 1,4 Millionen Elektrofahrräder. Bis 25 Stundenkilometer schnell werden sie als Fahrrad eingestuft und können ohne spezielles Kennzeichen gefahren werden.

Dennoch kann bereits eine kleine Unachtsamkeit den Spaß verderben und plötzlich ihr Leben auf den Kopf stellen. Wird ein Dritter geschädigt, ist man beim Fahrrad laut Gesetz zum Schadenersatz verpflichtet. Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung auch für jeden E-Biker empfehlenswert. Sie übernimmt entweder berechtigte Schadenersatzansprüche oder wehrt unberechtigte Forderungen wie eine Rechtsschutzversicherung ab, erklärt der Versicherungsverband GDV.

Der Verkaufsboom hat seine Schattenseite. Für Diebe sind E-Bikes - obwohl deren Diebstahl schwieriger als bei normalen Rädern ist - mittlerweile eine begehrte Beute, hat der Versicherer Universa festgestellt. In der Hausratversicherung sind E-Bikes (wie andere Fahrräder) nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Verbraucher sollten beim Einschluss darauf achten, dass in den Versicherungsbedingungen keine Beschränkungen vereinbart werden, wie beispielsweise »von 22 bis fünf Uhr nur in verschlossenen Räumen«. Sonst kann man bei einem nächtlichen Ausflug leer ausgehen.

Wichtig für den Versicherungsschutz ist ebenfalls, dass ihr E-Bike abgeschlossen wird und sie nach einem Diebstahl möglichst unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten.

E-Bike und/oder Pedelec

Rechtlich wird oft zwischen E-Bike oder Pedelec unterschieden. Wobei die Begriffe im Alltag weitgehend synonym verwendet werden. Pedelecs bieten wie die meisten E-Bikes nur dann Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Erfolgt die Pedalunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde, gelten Pedelecs als E-Bike und sind daher nicht gesondert zulassungspflichtig.

Die Hausratversicherung bietet allerdings keinen Schutz für leistungsstarke Pedelecs (über 25 km/h). Diese werden rechtlich einem Kleinkraftrad gleichgestellt. Sie unterliegen daher der Versicherungspflicht und benötigen ein entsprechendes Kennzeichen.

Nicht jeder mag die Elektroroller, die seit Kurzem Fußgängern das Leben auf den Bürgersteigen noch schwerer machen. Diese E-Scooter dürfen bis maximal 20 km/h schnell fahren. Seit Mitte 2019 sind sie in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen und können privat gekauft werden. Die Kleinroller müssen über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen und durch eine Versicherungsplakette eine bestehende Haftpflichtversicherung nachweisen.

Die Plakette gibt es übrigens bei vielen Kfz-Versicherern. Der Gültigkeitszeitraum beginnt jeweils am 1. März eines Jahres und läuft bis Ende Februar des folgenden Jahres.

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