Der Fall Lunapharm wuchert weiter

Streit mit dem ARD-Magazin »Kontraste« in zweiter Instanz vor dem Kammergericht Berlin

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 3 Min.

Lunapharm gegen RBB - zwei Jahre, nachdem das ARD-Magazin »Kontraste« einen Skandal über Krebsmedikamente des Unternehmens aufgedeckt hatte, streiten sich die beiden Parteien noch immer vor Gericht. Über die Berufung beider Seiten verhandelte am Donnerstag das Kammergericht Berlin. Bis Redaktionsschluss lag kein Urteil vor.

Krebsmedikamente des Unternehmens waren angeblich in griechischen Krankenhäusern gestohlen worden, zeitweise auch auf einem Fischmarkt in Athen zwischengelagert und von Kurieren in Koffern per Flugzeug nach Deutschland geschafft, dort von Lunapharm an Kliniken und Apotheken verkauft worden. Da die Präparate bei zwei bis acht Grad Celsius aufbewahrt werden müssen, könnte der Kühlkette unterbrochen, die Mittel unwirksam geworden sein.

In der Folge der Berichte des ARD-Magazins »Kontraste« musste im August 2018 Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) zurücktreten. Das Landesgesundheitsamt soll auf Hinweise nicht sofort angemessen reagiert haben. Ministerin Golze ahnte nichts davon, was ihr den Vorwurf einbrachte, ihren Laden nicht im Griff habe. Außerdem wurde ihr angekreidet, nichts gegen die personelle Unterbesetzung in der Medikamentenaufsicht des Gesundheitsamtes unternommen zu haben.

Lunapharm darf seitdem nicht mehr mit Medikamenten handeln. Und die Firma verklagte den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), der »Kontraste« produziert, auf Unterlassung und Schadenersatz.

Im Juni 2019 hatte das Landgericht Berlin geurteilt, es seien bestimmte Äußerungen des RBB unzulässig gewesen, die Lunapharm in einen Zusammenhang mit kriminellen Machenschaften stellten. Es habe nicht genügend Beweise dafür gegeben. Andererseits sei es erlaubt gewesen, darüber zu berichten, dass die Medikamente möglicherweise unwirksam sind. Schließlich sei es um das Wohl der Patienten gegangen.

Gegen dieses Urteil legten beide Seiten Berufung ein. Am Donnerstag war in zweiter Instanz das Kammergericht Berlin am Zug. Bei Redaktionsschluss war noch keine Entscheidung gefallen, und die Vorsitzende Richterin hatte in der Verhandlung bereits angedeutet, dass wahrscheinlich am selben Tage kein Urteil mehr gesprochen werde. Man wollte sich die Videos von drei Fernsehberichten ansehen und einen Text begutachten, der unter rbb-online.de im Internet veröffentlicht wurde, schaffte aber zunächst einmal nur den ersten der Fernsehbeiträge, ausgestrahlt am 12. Juli 2018. Dieser startet mit einer Stadtansicht von Athen - Ausgangspunkt »eines unglaublichen Medikamentenskandals«, von dem auch deutsche Patienten betroffen sein könnten, wie es im Beitrag hieß. Es hatte eine Durchsuchung in einer Athener Apotheke und Festnahmen gegeben, dazu eine Pressekonferenz der griechischen Polizei über eine Bande. Später kam Lunapharm ins Spiel. Die Geschäftsführerin sagte ein paar Worte und wurde gezeigt, wie sie vor einem Bürofenster einen Vorhang zuzog.

Die Vorsitzende Richterin findet es in Ordnung, so deutete sie an, über die Vorgänge in Griechenland zu informieren. »Es ist nicht einfach nur Gerede, da ist Papier in der Welt«, betonte sie mit Blick auf Abhörprotokolle und Überwachungsberichte, auf die sich der RBB stützen konnte. Es tut wenig zur Sache, ob die Festgenommenen inzwischen freigelassen, ob sie unschuldig sind. Damals gab es einen Verdacht, über den berichtet werden durfte.

Die Frage ist, inwieweit die Geschäftsführerin von Lunapharm verwickelt war. Unstrittig ist wohl, dass es einen negativen Eindruck über sie und ihre Firma hinterlässt, wenn sie im Zusammenhang mit einer Bande in einem Fernsehbericht vorkommt. Aber heißt das auch, der RBB habe ihr unterstellt, Teil eines kriminellen Netzwerks zu sein? Die Geschäftsführerin sitzt im Saal 449 und ist sichtlich sauer. Nie habe es einen Rückruf der Medikamente gegeben, schimpft sie. »Es gab null Informationen.«

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