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Streit um Stuttgarter Familienrecherche
Polizeipräsident will den umstrittenen Begriff »Stammbaumforschung« nicht verwendet haben
Ist die Bestimmung der Nationalität und eines möglichen Migrationshintergrundes von Tatverdächtigen für die polizeilichen Ermittlungen notwendig? Die Ankündigung des Stuttgarter Polizeipräsidenten Franz Lutz, die Herkunft mehrerer mutmaßlich Beteiligter an den Krawallen am 21. Juni in der Stuttgarter Innenstadt näher zu untersuchen, hat darüber eine bundesweite Debatte ausgelöst.
Um der Kritik etwas entgegenzusetzen, stellte die Polizei am Sonntagabend in einer Mitteilung klar, dass Lutz im Zusammenhang mit den Ermittlungen nie von »Stammbaumforschung« gesprochen habe. Der umstrittene Begriff sei laut »Stuttgarter Zeitung« vergangenen Donnerstag in einer Sitzung des Gemeinderates gefallen. »In der 16-minütigen Ausführung des Polizeipräsidenten Franz Lutz ist zu keinem Zeitpunkt die Rede von einer Stammbaumforschung. Er spricht von bundesweiten Recherchen bei Standesämtern«, hieß es in der Mitteilung. Ein Vertreter der Stadt Stuttgart hatte sich laut Polizei den Tonmittschnitt der Sitzung angehört.
An der Kritik ändere sich durch diese Feststellung nichts, erklärte dagegen Marcel Roth, Stadtrat der Grünen in Stuttgart. »Wie man das nennt, ist unwesentlich. Die Polizeipraxis ist entscheidend. Und diese bleibt höchst problematisch.« Auch der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein bewertet das Vorgehen der Beamten kritisch. Die Ermittlung der Familienherkunft stelle einen »schwerwiegenden Eingriff in Persönlichkeitsrechte dar. Die Diskussion ist Folge einer rassistisch motivierten Diskursverschiebung, die mit der ausufernden Nennung der Staatsangehörigkeit begann.«
Die Stuttgarter Polizei sieht sich dagegen im Recht. Eine »umfassende Feststellung der Lebens- und Familienverhältnisse« der Tatverdächtigen sei notwendig, weshalb »in einzelnen Fällen die Nationalität der Eltern« erhoben werde, auch weil es sich beim »überwiegenden Anteil der identifizierten Personen um Jugendliche« handelt.
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Auch die Rechtsanwältin Alexandra Braun widerspricht auf Twitter der Darstellung der Polizei: »Bei Jugendlichen ist die Ermittlung der Lebensumstände schlicht Aufgabe der Jugendgerichtshilfe.«
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