Kosten für die Eltern unter Geschwistern ausgleichen?
Pflegekosten
Übernimmt ein Kind Pflegekosten für einen Elternteil, so kann es von seinen Geschwistern keinen familienrechtlichen Ausgleich verlangen. Die Kinder sind keine Gesamtschuldner für den Unterhalt, der den Eltern zusteht, so das Oberlandesgericht Köln.
Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine dementsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 17. Dezember 2018 (Az. 10 UF 99/18).
Der Fall: Für die Pflegekosten der Mutter übernahm der Sohn eine Bürgschaft. Hieraus wurde er dann auch in Anspruch genommen. Nach dem Tod der Mutter verlangte er für die geleistete Pflegezahlung eine Ausgleichszahlung von seinem Bruder. Da der Bruder nicht zahlen wollte, klagt der Mann.
Das Urteil: Die Klage war jedoch erfolglos. Es gebe keinen familienrechtlichen Zahlungsanspruch, so das Oberlandesgericht. Kinder seien keine Gesamtschuldner für den Elternunterhalt, sondern hafteten anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen. Ein Ausgleichsanspruch für die Vergangenheit könne es nur dann geben, wenn der andere rechtzeitig in Verzug gesetzt werde.
Betroffene sind also gut beraten, sich rechtzeitig der Unterstützung durch die Geschwister zu versichern bzw. sich anwaltlich beraten zu lassen, wie man in einem solchen Fall gemeinsam haftet. DAV/nd
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