Pauschalreisende erhalten nur Gutscheine und kein Geld

Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) über Corona-Regelung bei Hotelstornierung in Polen

  • Lesedauer: 2 Min.

Drei Monate lang war die polnische Grenze geschlossen.Es galten strenge Einreisebeschränkungen. Viele Verbraucher aus Brandenburg mussten ihren geplanten Urlaub in Polen stornieren oder verschieben. Nun wenden sich vermehrt Menschen an die Verbraucherzentrale, die einen Hotelgutschein erhalten haben, und wissen wollen, ob dies rechtens ist.

»Für deutsche Verbraucher gelten unterschiedliche Regelungen, ob sie in Deutschland eine Pauschalreise nach Polen oder einzelne Leistungen wie ein Hotel direkt beim polnischen Anbieter gebucht haben«, sagt Dr. Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Falls man seinen Urlaub als Pauschalreise in Deutschland gebucht hat und wegen Corona streichen musste, kann man die Rückerstattung aller Kosten von seinem Reiseanbieter verlangen. Hier gilt nämlich deutsches Recht.

Schlechter ist die Lage für Verbraucher, die Einzelleistungen direkt beim polnischen Anbieter gebucht haben. »Polen hat ein spezielles Corona-Gesetz verabschiedet, in dem auch Erstattungen im Fall der coronabedingten Hotelstornierung geregelt sind«, berichtet Guzenda. »Das Gesetz gibt den Hotelbetreibern die Möglichkeit, einen Gutschein statt Geld anzubieten.« Der Verbraucher muss diesen Gutschein aber nicht akzeptieren. Er kann stattdessen auf Erstattung bestehen. Der Hotelbetreiber hat in diesem Fall ab dem Tag der Stornierung jedoch ein halbes Jahr Zeit, um das Geld zurückzuüberweisen.

»Auch wenn die Regelung eine zinslose Kreditierung des Unternehmers auf Kosten der Verbraucher darstellt, müssen Reisende dies leider akzeptieren. Wer einen Gutschein vom polnischen Hotel bekommt, aber lieber das Geld zurückhaben möchte, sollte dem Hotel dies per Brief oder per E-Mail ausdrücklich erklären und die Erstattung verlangen«, rät die Verbraucherschützerin.

Übrigens, falls man - da die Grenzen ab dem 13. Juni 2020 wieder geöffnet sind - doch reisen und den Gutschein behalten möchte: Dieser kann innerhalb eines Jahres ab dem Datum der ursprünglichen Übernachtung eingelöst werden. Die Geltung des Gutscheins darf nicht verkürzt werden. VZB/nd

Infos zu grenzüberschreitenden Angelegenheiten beim Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum: telefonische Beratungstermine unter (0331) 98 22 99 95 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder per E-Mail an konsument@vzb.de vereinbart werden.

Aktuelle Informationen zu Verbraucherfragen rund um Corona hat die Verbraucherzentrale zusammengestellt unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/corona

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