Geprellter Rentner erhält Rückzahlung von 2000 Euro

Erfolgreiche Klage gegen alten Bekannten

  • Lesedauer: 2 Min.

Wie die Verbraucherzentrale informierte hat das Amtsgericht Potsdam die Firma zur Rückzahlung des abgebuchten Geldes verurteilt.

Der Rentner hatte sich, unterstützt durch seine Verwandten, im Herbst 2019 hilfesuchend an die Verbraucherzentrale Brandenburg gewandt. Er berichtete, von einem Herrn aufgesucht worden zu sein, der ihm einen Gewinn versprach. Einen Vertrag unterzeichnete der Rentner vor Ort nicht, gab jedoch nach Aufforderung seine PIN in ein Kartenlesegerät ein, um den vermeintlichen Gewinn erhalten zu können. Erst nach Durchsicht des Kontoauszugs bemerkte er Tage später, dass von der Firma Organic Superfruits GmbH ein Betrag in Höhe von 2000 Euro abgebucht worden war.

Das vom Verbraucher geschilderte Vorgehen war auch für die Verbraucherzentrale neu. »Bislang war der Geschäftsführer der Organic Superfruits GmbH eher damit aufgefallen, Rentnern hochpreisige Säfte in erheblicher Stückzahl zu verkaufen«, so Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). So hat die VZB in den vergangenen Jahren vielfach geprellte Verbraucher beraten, die teure Saft-Flaschen bei Organic Superfruits oder der Vorgänger-Firma »Saft-Oase« gekauft hatten.

Nicht neu war jedoch, dass die Firma auf die Anschreiben der Verbraucherzentrale auf Rückzahlung nicht antwortete. »Auch auf rechtzeitige Widerrufe von Verträgen über Saftlieferungen reagierte Organic Superfruits regelmäßig nicht. Daher haben wir uns in diesem vom Rentner geschilderten dreisten Fall entschlossen, die Firma gerichtlich zur Rechenschaft zu ziehen«, berichtet Kahnert. Die Klage war erfolgreich: Das Amtsgericht Potsdam erließ ein Versäumnisurteil, das die Firma verpflichtet, die 2000 Euro zurückzuzahlen.

Inzwischen wurde bekannt, dass der Firma Organic Superfruits GmbH die Gewerbeausübung durch das zuständige Bezirksamt in Berlin untersagt wurde. Die Firma scheint unter der im Handelsregister angegebenen Adresse nicht mehr erreichbar zu sein. Ein jüngst von der Verbraucherzentrale Brandenburg an die Firma gerichtetes Schreiben kam jedenfalls zurück.

Verbraucher, die rechtliche Fragen rund um Haustürgeschäfte und Widerruf haben, können sich an die Verbraucherzentrale wenden (Kontaktdaten siehe oben stehenden Beitrag). VZB/nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.