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KSK: Kein Kommentar

Die Untersuchung der Bundeswehrspezialeinheit läuft intransparent

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin, 1. Juli 2020: Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und der Generalinspekteur der Bundeswehr, Eberhard Zorn, treten vor die Presse. Sie verkünden in einem umfangreichen Arbeitspapier ihren Plan, mit dem sie drei Jahre nach Bekanntwerden rechtsradikaler Vorgänge im Kommando Spezialkräfte KSK der Bundeswehr nun endlich aufräumen wollen.

Der Handlungsdruck war im Mai 2020 gewachsen, als ein rechtsradikales Mitglied der zweiten Kompanie des KSK festgenommen wurde. Neben Munition für unterschiedlichste Waffen fanden Ermittler in dem privaten Depot im nordsächsischen Collm auch zwei Kilogramm Sprengstoff. Wie das Verteidigungsministerium auf eine schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Martina Renner (Die Linke) bestätigte, handelte es sich um Sprengstoff aus Bundeswehrbeständen. Weitere 60 Kilogramm Sprengstoff sind derzeit nicht auffindbar. Die interne Arbeitsgruppe der Bundeswehr ist derzeit mit einer Generalinventur befasst, die erst zu Beginn des kommenden Jahres abgeschlossen sein wird.

Auffällig aber ist, dass sich bisher seitens der Justiz keine Staatsanwaltschaft als ermittelnde Behörde zu erkennen gibt. Recherchen des »nd« ergaben, dass weder in Berlin, noch in Bonn Ermittlungen bekannt sind. Diese Staatsanwaltschaften wären an den Dienstsitzen des Verteidigungsministeriums zuständig. Die für den Standort des KSK in Calw, Baden-Württemberg, zuständige Anwaltschaft war am Donnerstag nicht aussagefähig. Auch seitens der Bundesanwaltschaft gibt es keine öffentlich bekannten Ermittlungen. Die Bundeswehr will zum Ermittlungsgeschehen derzeit keine Stellung nehmen.

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Es wirkt, als verliefen die Ermittlungen rein bundeswehrintern im Büro von Generalinspekteur Zorn. Möglich macht das offenbar ein Passus im Sprengstoffgesetz, das ausdrücklich nicht auf die Bundeswehr und andere staatliche Stellen anzuwenden ist, die zunächst erlaubterweise mit Sprengstoff umgehen können. Erst, wenn Sprengstoff in Privatbesitz auftaucht, wie im Mai 2020 geschehen, kann gegen die Person ermittelt werden, die diesen entwendet hat. Die Bundeswehr sucht jetzt in den Buchungssystemen nach einer Erklärung und räumt ein, es sei einerseits ein Überbestand, in anderen Bereichen aber ein Unterbestand an Munition zu verzeichnen. Aus diesen Zahlen ergibt sich ein fünfstelliger Fehlbestand. Unklar bleibt, wie es trotz einer penibel organisierten Buchführung, die den Weg einer jeden Patrone lückenlos dokumentieren soll, überhaupt dazu kommen kann.

Gewöhnlich galt: Taucht Munition außerhalb des Dienstbetriebes auf, kann mindestens von einem Dienstvergehen und einer Straftat ausgegangen werden. Und: Kommen solche Fehler im KSK vor, so steht auch für den Rest der Truppe eine Überprüfung an. Zweifel an der Vorgehensweise des Verteidigungsministeriums wirft auch der Brief eines Hinweisgebers aus dem KSK auf, der dem »nd« vorliegt. Dort heißt es, das im Dienstbetrieb des KSK »eine Abstützung auf ... bekannten Rechtsnormen, wie Soldatengesetz, Wehrdisziplinar- und Wehrbeschwerdeordnung« nicht stattfinde. Statt als Zeuge staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wurde der Hinweisgeber jedoch direkt in die interne Arbeitsgruppe integriert.

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