Meine Daten gehören mir

Robert D. Meyer dankt dem Bundesverfassungsgericht

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.

Vorratsdatenspeicherung, BND-Gesetz und nun das Urteil zur sogenannten Bestandsdatenabfrage: Datenschutzpolitisch sollten wir Bürger den Richtern am Bundesverfassungsgericht dankbar sein, dass sie so ziemlich jedes von der Bundesregierung beschlossene Überwachungs- und Datensammelgesetz der letzten 15 Jahre gekippt oder stark eingeschränkt haben. Was sagt dies eigentlich über den Gesetzgeber aus, wenn er offensichtlich keine Regelung so hinbekommt, dass sie von Karlsruhe nicht beanstandet wird? Kurz gesagt: nichts wirklich Gutes.

Wer jetzt laienhaft fragt »Was betrifft mich das?« oder der Ansicht ist, er habe nichts zu verbergen, dem seien zwei Zahlen anlässlich des Urteils zur Bestandsdatenabfrage genannt: Laut Bundesnetzagentur haben 2018 deutsche Behörden, darunter Polizei, Zoll und Geheimdienste, über 13,9 Millionen Mal darüber eine Auskunft eingeholt, wem eine Telefonnummer gehört. Allein das Bundesamt für Verfassungsschutz tat dies in fast einer Dreiviertelmillion Fällen. Dass hier keine gezielte Fahndung nach Straftätern, Terroristen oder Verfassungsfeinden stattfindet, liegt auf der Hand.

Karlsruhe stellt klar: Die rechtliche Hürde für eine Abfrage persönlicher Daten von Handy- und Internetnutzern, darunter den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum, ist viel zu niedrig. Es braucht dafür eine konkrete Gefahr oder einen begründeten Anfangsverdacht. Sprich: einen konkreten Anlass. Abfragen dürften »nicht ins Blaue hinein zugelassen werden«, heißt es in der Mitteilung der Karlsruher Richter. Bis Ende 2021 muss nun eine Neuregelung her. Hoffentlich zu 100 Prozent bürgerrechtskonform.

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