Vermächtnisnehmer nicht mit einem Erben verwechseln
Unterschiede zwischen Vererben und Vermachen
Erbt eine Person oder eine Erbengemeinschaft, erhält sie den gesamten Nachlass des Verstorbenen. Der Begriff »Nachlass« meint mehr als das materielle Vermögen. Der Erbe oder die Erbin wird sofortiger Rechtsnachfolger des sogenannten Erblassers. Damit überträgt sich nicht nur das positive Vermögen des Verstorbenen auf den Begünstigten, sondern auch dessen Verpflichtungen. Das heißt, es werden auch die Schulden vererbt.
Nach vier Jahren trennte sich ein Paar, das ohne Trauschein in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelebt hatte. Bei der Trennung verlangte der Mann von der Ex-Freundin, sie solle ihm ihren Miteigentumsanteil an einem Grundstück übertragen, das sie gemeinsam gekauft hatten.
Irgendwann hatten sie eigentlich heiraten und hier ein Haus bauen wollen. Finanziert hatte das Paar den Grundstückskauf mit einem Bausparvertrag des Mannes, den er noch vor Beginn ihrer Beziehung abgeschlossen hatte. Zusätzlich hatten die beiden gemeinsam einen Kredit aufgenommen und mit einer Hypothek auf das Grundstück abgesichert.
Die Frau könne ihre Grundstückshälfte behalten, urteilte das Oberlandesgericht Köln (Az. 3 U 74/94). Schließlich sei dies kein Geschenk des Mannes gewesen, das er der Freundin im Hinblick auf die für später geplante Heirat gemacht habe. Vielmehr habe das Paar das Grundstück zusammen gekauft und den Kredit gemeinsam aufgenommen.
Richtig sei zwar, dass der Mann den Kaufpreis zum größeren Teil getragen und sein Bausparguthaben darauf verwendet habe. Das erlaube ihm aber höchstens, von der Ex-Lebensgefährtin Geld zurückzufordern. Keinesfalls habe er Anspruch, das ganze Grundstück zu behalten. OnlineUrteile.de
Vermögensgegenstände im Vermächtnis festlegen
Will der zukünftige Erblasser ganz bestimmte Vermögensgegenstände auf eine Person übertragen, kann er dies in einem Vermächtnis festlegen. So kann er Immobilien, Kunstwerke oder Geldbeträge vermachen. Es ist auch möglich, ein befristetes Wohnrecht als Vermächtnis zu übergeben.
Der Vermächtnisnehmer ist kein Erbe und gehört auch nicht zur Erbengemeinschaft. Er muss innerhalb einer Frist bei den Erben einfordern, dass sie den Vermächtnisgegenstand herausgeben. Verweigern sich die Erben, muss der Vermächtnisnehmer seine Rechte einklagen.
Wie die Erfahrungen aus der Rechtspraxis zeigen, ist es besonders kompliziert, wenn ein Haus vermacht werden soll. Nachdem jemand gestorben ist, müssen die Erben die Immobilie erst an den Vermächtnisnehmer übergeben, wenn sie als Rechtsnachfolger im Grundbuch stehen. Dies kann eine gewisse Zeit dauern.
Wenn in dieser Zeit etwa dringend renoviert werden muss, wird immer wieder über die Kosten gestritten. Aus rechtlicher Perspektive und in den meisten Fällen haben zunächst die Erben die Kosten zu tragen, die sie dann wiederum vom Vermächtnisnehmer verlangen können
Möchte ein zukünftiger Erblasser seinen Nachlass genau regeln, sollte er dies mit einer testamentarischen Verfügung tun. In diese kann er zum Beispiel nur eine Person als Erben einsetzen und alle anderen Personen durch ein jeweiliges Vermächtnis mit dem Erben wirtschaftlich gleichstellen. Will man so vorgehen, muss man alles bereits vor dem Ableben gut durchdenken.
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