Einführung erfolgt ab Mitte 2021 rückwirkend
Grundrente
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat in Berlin auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die Einführung einer Grundrente beschlossen. Damit kann das Gesetz Anfang 2021 in Kraft treten. Der Zuschlag soll rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentnern mit geringen Bezügen zugutekommen. 70 Prozent von ihnen sind Frauen.
Die Grundrente soll von Mitte des nächsten Jahres an rückwirkend ausgezahlt werden. Renterinnen und Rentner müssen dafür keinen Antrag stellen, aber mindestens 33 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Den vollen Grundrentenzuschlag gibt es erst mit 35 Beitragsjahren.
Den Zuschlag erhalten aber nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) und 1950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Die umstrittene Einkommensprüfung hatten CDU und CSU gegen den Widerstand der SPD durchgesetzt.
Im Schnitt beträgt der Aufschlag zur Rente 75 bis 80 Euro. Er kann sich aber auch auf bis zu 400 Euro belaufen. So bekommt ein alleinstehender Rentner den Zuschlag, wenn die eigenen Einkünfte 1250 Euro nicht übersteigen. Bei Paaren ist die Grenze 1950 Euro.
Die Ausgaben von anfangs 1,4 Milliarden Euro und später bis zu 1,6 Milliarden Euro jährlich werden aus dem Bundeshaushalt finanziert. dpa/nd
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