Zwei Drittel der Einsprüche sind erfolgreich

Steuerbescheid

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Steuerzahler haben gute Chancen mit Einsprüchen gegen Steuerbescheide der Finanzämter. In knapp zwei Drittel der Fälle hatte 2019 ein Einspruch Erfolg. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind im vergangenen Jahr bundesweit 3,45 Millionen Einsprüche eingelegt worden, 3,18 Millionen Beschwerden wurden erledigt. In 2,09 Millionen Fällen war der Einspruch erfolgreich.

Mit Hilfe von Einsprüchen werden aber nicht nur Fehler des Finanzamts korrigiert, Steuerzahler können auch eigene Pannen damit ausbügeln und Belege nachträglich einreichen. Wessen Steuerschuld geschätzt worden ist, weil er trotz Abgabepflicht keine Erklärung abgeliefert hat, kann über den Einspruch seine Steuererklärung nachträglich einreichen. Die Frist für einen Einspruch beträgt einen Monat. dpa/nd

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