Freiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit
Nach dem Nein des Verfassungsgerichts muss Frankreichs neues Antiterrorgesetz nachgebessert werden
Der Verfassungsrat, das französische Verfassungsgericht, hat nun ein Ende Juli vom Parlament verabschiedetes Gesetz zurückgewiesen. Damit sollte die Überwachung von islamistischen Terroristen geregelt werden, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafe wieder auf freien Fuß gesetzt werden müssen, aber weiter eine Gefahr darstellen.
Der Gesetzestext sieht vor, dass eine Kommission aus Vertretern der Justiz und der Sicherheitsdienste gegen Ende der Haftzeit die potenzielle Gefahr einschätzt, die weiter von diesen Terroristen ausgeht, und entsprechende Maßnahmen zu ihrer Kontrolle und Überwachung beschließen kann. Das reicht von der Verpflichtung, jeden Arbeitsplatz- oder Wohnortwechsel zuvor von einem Richter genehmigen zu lassen, über die regelmäßige persönliche Meldung auf dem örtlichen Polizeirevier bis zur elektronischen Fußfessel, mit deren Hilfe jede Bewegung der Person nachvollzogen und beispielsweise sichergestellt werden kann, dass von der Justiz verhängte Kontaktverbote eingehalten werden. Diese Maßnahmen sollen jeweils für ein Jahr gelten, können aber bis zu einer Gesamtdauer von zehn Jahren erneuert werden.
Die Fraktion der regierungsnahen Bewegung En marche hatte den Gesetzentwurf im März eingebracht. Er wurde trotz der Coronakrise im Schnellverfahren in beiden Kammern des Parlaments diskutiert und verabschiedet. Das war möglich, weil die rechte Oppositionspartei der Republikaner in dieser Frage den selben Kurs verfolgt wie die Regierung, während nur die linke Opposition Bedenken äußerte, sich damit aber nicht durchsetzen konnte. Die Autoren des Gesetzesentwurfs folgten nach eigenen Worten »den Wünschen und Bedürfnissen der Sicherheitsdienste und der Sonderstaatsanwaltschaft für Terrorbekämpfung«.
Eile tat not, denn nach Angaben des erst kürzlich zum Justizminister ernannten prominenten Rechtsanwalts Eric Dupond-Moretti steht im laufenden Jahr die Haftentlassung von 21 islamistischen Terroristen an, 2021 von weiteren 62 und 2022 noch einmal von 50. Sie alle hatten für den Islamischen Staat gekämpft, waren nach dessen Zerschlagung nach Frankreich zurückgekehrt und hier zumeist zu Haftstrafen zwischen sieben und zehn Jahren verurteilt worden. Wie der Hauptstaatsanwalt für die Terrorbekämpfung Jean-François Ricard betont, geht von etlichen dieser Islamisten »die gegenwärtig größte potenzielle Terrorgefahr aus«.
Das heute geltende Antiterrorgesetz von 2008 sieht keine Überwachung nach Verbüßung der Haftstrafe vor. Diese Lücke soll das neue Gesetz schließen. Der Verfassungsrat hat sich nicht gegen das Prinzip der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen ausgesprochen, wohl aber gegen die vage Formulierung der Kriterien, was Willkür Tür und Tor öffnen kann, und gegen die unverhältnismäßige Härte der Maßnahmen. Der Rat beruft sich dabei auf die Menschenrechtsdeklaration von 1789, der zufolge »keine unnötig schweren Eingriffe in die persönlichen Freiheiten« zulässig sind. Der Rechtsstaat müsse sich daran messen lassen, wie er diese Prinzipien respektiert, kommentierte ein Sprecher des Verfassungsrates den Spruch. Das gelte auch bei ehemaligen Terroristen, die den Rechtsstaat bekämpft haben und morgen vielleicht wieder bekämpfen wollen. Doch dagegen müsse mit anderen Methoden vorgegangen werden.
Justizminister Eric Dupond-Moretti, der 2008 als Anwalt scharf gegen das seinerzeit diskutierte Antiterrorgesetz polemisiert hatte, das jetzige, noch schärfere Gesetz aber als »ausgewogen und gerecht« verteidigt, nahm die Entscheidung des Verfassungsrates »zur Kenntnis« und wollte sie nicht kommentieren. Die Parlamentsfraktion von En marche kündigte an, dass das Gesetz gemäß den Einwänden »nachgebessert« und dann erneut beiden Kammern des Parlaments unterbreitet wird. Während Menschenrechtsorganisationen, die linken Parteien und auch die Richtergewerkschaft den Spruch des Verfassungsrates begrüßten, hat der sicherheitspolitische Sprecher der rechten Oppositionspartei der Republikaner, Eric Ciotti, in einem Brief an Präsident Emmanuel Macron eine Verfassungsänderung gefordert, um gegen Terroristen »konsequenter und unnachsichtiger als heute« vorgehen zu können.
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