Jetzt feuchte Häuser und Keller sanieren

Mit Senkung der Mehrwertsteuer bares Geld sparen

  • Lesedauer: 2 Min.

Zusammen mit dem Sanierungs-Bonus, günstigen Sanierungskrediten vieler Hausbanken und Zuschüssen aus öffentlichen Förderprogrammen lässt sich die reduzierte Mehrwertsteuer so optimal nutzen.

Drei Prozent günstiger durch Senkung der Mehrwertsteuer

Um die Konjunktur zu beleben, hat die Bundesregierung für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Uwe Neumann, Prokurist des Sanierungsunternehmens ISOTEC: »Alle Arbeiten, die wir bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen haben und von unseren Kunden abgenommen wurden, werden für sie durch die Senkung der Mehrwertsteuer um drei Prozent günstiger.«

1200 Euro Sanierungsbonus

Neben diesem Anreiz können Immobilienbesitzer, die ihr Haus von Feuchtschäden befreien lassen, auch den sogenannten Sanierungs-Bonus nutzen. 1200 Euro Steuerbonus auf Sanierungsleistungen gewährt der Staat den Eigentümern selbstgenutzter Immobilien. Der Sanierungs-Bonus erfasst 20 Prozent der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten mit entsprechendem Mehrwertsteueranteil und kann in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Wichtig: Der Sanierungs-Bonus kann sogar zusätzlich zum Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden - und wird nicht damit verrechnet. All dies ist vor Investitionsentscheidungen im- mer mit dem eigenen Steuerberater zu besprechen, denn es gibt Ausnahmeregelungen.

Günstige Sanierungskredite

Darüber hinaus vergeben Banken und Sparkassen spezielle Sanierungskredite, die an diesen Zweck gebunden sind. Deshalb wird bei der Kreditvergabe die genaue Bestimmung des Darlehens vermerkt. Ein Vorteil dieser Zweckbindung ist, dass Banken diese Kredite zu deutlich günstigeren Konditionen anbieten als etwa normale Konsumdarlehen. Auch wenn die Zinssätze für einen Sanierungskredit etwas höher ausfallen als bei einem Baudarlehen, haben sie im Unterschied zu diesen normalerweise keine Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch zur Folge.

Weitere Förderungen

Nicht zuletzt lässt sich die professionelle Beseitigung von Feuchtschäden oft mit einer sogenannten »energetischen Sanierung« kombinieren und entsprechend fördern. Systemlösungen wie etwa die ISOTEC-Innendämmung werden von der KfW Bank im Rahmen der Programme 151/152 »Bauen, Wohnen, Energie sparen« gefördert. Aber auch Abdichtungsmaßnahmen wie die Horizontalsperre mit Spezialparaffin, Innen- und Außenabdichtung des Kellers werden in einem Gesamtkonzept zur energetischen Sanierung mitgefördert. press 1/nd

Details dazu erhalten Interessenten unter www.kfw.de/ inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ Weitere Infos unter http://www. isotec.de

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