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- Brandenburger Paritätsgesetz
Frauen an die Macht
Meine Sicht: Andreas Fritsche über das Brandenburger Paritätsgesetz
Man kann über das Gendersternchen denken, was man will. Ich verwende es äußerst ungern. Das Sternchen hat jedoch im besten Falle eine lediglich symbolische Bedeutung. Brandenburgs Paritätsgesetz wirkt dagegen ganz praktisch. Die Vorschrift, Listen für die Landtagswahl im Reißverschlussverfahren zu nominieren, sorgt dafür, dass mindestens die Hälfte der Nominierten weiblich ist.
Die Sache hat aber einen Haken: Hätte das Gesetz bereits bei der Landtagswahl 2019 gegolten, so hätte das nichts daran geändert, dass mehr Männer als Frauen Wahlkreise gewonnen haben - und immerhin 44 der 88 Landtagsmandate sind Direktmandate. Hier müsste nachgebessert werden. Die Grünen haben dazu Doppelkandidaturen von Männern und Frauen in den Wahlkreisen vorgeschlagen. Das ist eine sehr gute Idee.
Was nicht funktioniert: Die Gründung einer Frauenpartei, die ausschließlich Frauen aufstellt. Es wäre wie mit Jugend- oder Seniorenparteien, die in der Vergangenheit allenfalls sehr begrenzt Erfolg hatten. Die meisten Menschen entscheiden sich bei Wahlen nicht nach Alter und Geschlecht für Parteien, sondern nach politischen Überzeugungen. Jede junge linke Frau hat mit vielen alten weißen Männern politisch mehr gemeinsam als mit einer typischen AfD-Politikerin, die nicht nur gegen den angeblichen Genderwahn hetzt, sondern zum Beispiel auch gegen Flüchtlinge.
Es bleibt der Wählerin also vorerst nur übrig, eine Partei anzukreuzen, die ihr insgesamt zusagt - und eventuell freiwillig eine quotierte Liste hat. Zur Bundestagswahl 2002 war die Berliner PDS einst mit fünf Frauen an der Spitze angetreten. Zwar verfehlte die Partei damals die Fünf-Prozent-Hürde, aber bestimmt nicht wegen der fünf Frauen. Es wäre vielleicht mal wieder Zeit für eine solche Frauenliste.
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