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Kalbitz scheitert vor Gericht
Landgericht Berlin weist Eilantrag Eilantrag des völkischen Nationalisten gegen Parteirauswurf zurück
Berlin. Der frühere brandenburgische AfD-Landeschef Andreas Kalbitz hat im Streit um seinen Parteiausschluss eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Berliner Landgericht wies am Freitag einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm-Schier begründete in der mündlichen Verhandlung die Entscheidung damit, dass ein Eilbeschluss nur Sinn mache, wenn im erwarteten Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht der Parteiausschluss Kalbitz' mit hoher Wahrscheinlichkeit für unwirksam erklärt würde. Das sei aber nicht der Fall.
Zuvor war eine Güteverhandlung vor der Zivilkammer zwischen den Rechtsvertretern von Kalbitz und der Partei gescheitert. Kalbitz selbst war nicht vor Gericht erschienen. (AZ: 43 O 223/20)
Mit seinem erneuten Eilantrag wollte Kalbitz erreichen, dass er bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung weiter Parteimitglied bleiben und auch Parteiämter wieder ausüben darf. Eine Klage gegen den Parteiausschluss ist allerdings noch nicht eingereicht worden, sagte der Anwalt von Kalbitz in der Verhandlung.
Der 47-Jährige ist nach Einschätzung des Brandenburger Verfassungsschutzes ein »erwiesener Rechtsextremist« und war einer der Wortführer des inzwischen aufgelösten, völkisch-nationalistischen »Flügels« der Partei.
Kalbitz hatte am Dienstag seinen endgültigen Rückzug vom Fraktionsvorsitz im Landtag erklärt, den er eigentlich nur bis zur Entscheidung des Gerichts ruhen lassen wollte. Hintergrund ist der Krankenhausaufenthalt des Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion, Dennis Hohloch. Der junge Politiker war vergangene Woche nach eigenen Angaben mit einem Milzriss in die Klinik gekommen. Zuvor hatte ihn Kalbitz nach Angaben aus der Partei im Landtag wohl unbeabsichtigt heftig berührt.
Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte Ende Juli die Annullierung der Parteimitgliedschaft des 47-Jährigen durch den Bundesvorstand bestätigt. Der Bundesvorstand hatte den Rauswurf im Mai damit begründet, dass Kalbitz eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen »Heimattreuen Deutschen Jugend« (HDJ) und bei den Republikanern verschwiegen habe.
Kalbitz bestreitet, Mitglied der HDJ gewesen zu sein. In diesem Zusammenhang hat die Berliner Staatsanwaltschaft inzwischen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass Kalbitz vor dem Landgericht Berlin im Juni zwei eidesstattliche Versicherungen abgegeben und in diesem Zusammenhang bewusst unwahre Angaben gemacht habe, hatte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Anfrage mitgeteilt.
Bei den eidesstattlichen Versicherungen gehe es um die Mitgliedschaft in dem Verein »Heimattreue Deutsche Jugend - Bund zum Schutz von Umwelt, Mitwelt und Heimat e.V.« beziehungsweise in der Vorgängerorganisation »Die Heimattreue Jugend e.V.«. Agenturen/nd
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