Minderjährige Kinder beim Hauskauf absichern
Die Notarkammer Berlin rät
Der Kauf einer Immobilie ist eine zukunftsorientierte Investition, die gut durchdacht sein will. Oft finanzieren Eheleute oder unverheiratete Partner ein gemeinsam erworbenes Haus oder eine Eigentumswohnung zur Eigennutzung zumindest teilweise durch ein Bankdarlehen. Wichtig ist dabei in jedem Falle, die Hinterbliebenen im Falle des Todes einer der oder beider Partner abzusichern.
Notarielles Testament empfehlenswert
Die Käufer von Grundeigentum sollten ein notarielles Testament erstellen. Ein beurkundetes Testament hat neben der Festlegung der Erbfolge einen weiteren klaren Vorteil. Es dient im Erbfall bei der Umschreibung des Eigentums am Eigenheim als Nachweis der Erbschaft gegenüber dem Grundbuchamt.
Ohne ein vom Notar beurkundetes Testament benötigen die Erben einen Erbschein, um die entsprechende Eigentumsumschreibung beantragen zu können.
Testamentsvollstreckung für minderjährige Erben
Zudem empfiehlt sich für Eltern, die Testamentsvollstreckung anzuordnen für den Fall, dass beide Elternteile versterben, bevor die Kinder volljährig sind. An die Benennung eines Vormundes und Testamentsvollstreckers sollten die Erblasser ebenfalls denken.
Wenn das Testament vollstreckt wird, ist gewährleistet, dass der Erbteil den minderjährigen Nachkommen solange erhalten bleibt, bis sie in der Lage sind, das Vermögen selbst zu verwalten. Auf diese Weise bleibt das Erbe auch vor dem Zugriff des gesetzlichen Vertreters geschützt.
Da die Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich der Erstellung eines notariellen Testaments vielseitig sind, ist eine ausführliche, rechtzeitige Beratung durch den beurkundenden Notar sinnvoll. Ratsam ist auch, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, um die Rückzahlung des Finanzierungskredits der Immobilie gewährleisten zu können.
Gerade wenn der Großteil des Familieneinkommens von einem Partner erwirtschaftet wird, dieser jedoch verstirbt und das verbleibende Einkommen zur Befriedigung des Finanzierungskredits nicht ausreichend ist, sollte die Rückzahlung des Kredits nebst Zinsen vorher abgesichert worden sein.
Wer sich im Vorfeld von einem Notar beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.