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Sterne-Hinweise für Hotels müssen nachgebessert werden

Die Suchmaschine muss handeln

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Ansprüche für Sterne-Hotels sind hoch: Selbst bei einem Stern muss die Unterkunft wenigstens 46 Mindeststandards erfüllen, also etwa einen Fernseher auf dem Zimmer anbieten sowie einen Weckdienst. Sauberkeit und das tägliche Bettenmachen sind eine Selbstverständlichkeit auch in der untersten Kategorie der Deutschen Hotelklassifizierung des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, der die Einstufungen vornimmt.

Knapp 8000 Hotels nehmen in Deutschland an dem freiwilligen Bewertungssystem teil. Das sind fast 40 Prozent aller hierzulande registrierten Herbergen. Alle drei Jahre überprüft der Verband, ob sie noch den Ansprüchen der Sterne-Klassifizierung entsprechen. »Als Gast erhalten Sie dadurch eine sichere und transparente Übersicht über die Leistungen und Angebote«, so heißt es auf den Seiten der Deutschen Hotelklassifizierung des Dehoga.

Fakt ist, dass Häuser sogar mit Sternen werben, die ihnen offiziell gar nicht zustehen. Das bekam nun auch Google zu spüren. Das Landgericht Berlin verbietet es dem Internetriesen, Unterkünfte bei Suchergebnissen als Sterne-Hotels zu bezeichnen, solange diese nicht offiziell vom Dehoga als solche ausgezeichnet wurden. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg. Der Suchmaschinendienst hat das Urteil bereits anerkannt.

Google bei der Anzeige von Suchergebnissen von Hotels immer wieder Gaststätten mit Hinweisen wie »3-Sterne-Hotel« oder »4-Sterne-Hotel« versehen. Die Wettbewerbszentrale hatte dies als »irreführend« kritisiert, weil viele der Unterkünfte »nicht über eine gültige Hotelklassifizierung verfügten«. Nicht zu verwechseln sind diese nun verbotenen Hinweise von Google mit den dort ebenfalls über Sterne angezeigten Bewertungen von Nutzern. Diese bleiben vom Gerichtsurteil unberührt.

»Dies ist ein Durchbruch für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Darstellung von Hotelangeboten auf der mit Abstand wichtigsten Suchplattform für Hotels im Internet«, bewertete Markus Luthe, Geschäftsführer der Dehoga-Tochter Deutsche Hotelklassifizierung, die Entscheidung des Gerichts. »Google speiste seine Sterneangaben aus für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Quellen und erklärte auch nicht-klassifizierte Hotels zu «Sterne-Hotels»«, beklagte die Wettbewerbszentrale.

Das Sterne-System gibt es nicht nur in Deutschland. Auch in anderen europäischen Ländern haben sich Hotelverbände angeschlossen, darunter die Niederlande, Österreich, Schweden, Griechenland, Liechtenstein und seit drei Jahren auch Slowenien. Dabei kommt es immer wieder zu Mogeleien und Tricksereien. Vielen Hoteliers scheine nicht klar zu sein, dass eine eigenmächtige Vergabe von Sternen wettbewerbsrechtlich nicht zulässig ist. dpa/nd

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