Neues Gesetz: Bald halbe-halbe beim Makler
Hohe Kaufnebenkosten schrecken so manchen vom Immobilienerwerb ab. Das könnte sich aber bald ändern. Ein neues Gesetz regelt, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklergebühren teilen müssen. Mindestens 50 Prozent des entsprechenden Honorars solle der Verkäufer übernehmen. Darüber informiert der Verband der Privaten Bausparkassen.
Zwar war diese Aufteilung schon bisher in vielen Bundesländern üblich. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen sowie in Teilen Niedersachsens allerdings schultert der Käufer bis heute die ganze Provision für den Vermittler. Diese kann inklusive Mehrwertsteuer bis zu 7,14 Prozent vom Kaufpreis betragen.
In den übrigen Bundesländern wird allerdings die Maklergebühr zwischen den entsprechenden Parteien geteilt. Allerdings kann hier verhandelt werden, wer welche Summe bezahlt. Zu Jahresbeginn 2021 wird die Neuregelung bundesweit gelten nach dem Motto »halbe-halbe«. Katrin Baum
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